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bAV beim Unternehmens­kauf (M&A)

Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung beim Unternehmenskauf? Sie geht mit: Beim Kauf von Anteilen bleibt das Unternehmen Arbeitgeber mit allen Zusagen, beim Kauf eines Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse samt Zusagen auf den Käufer über. Prüft die bAV deshalb in jeder Due Diligence, auch bei kleinen Zukäufen. Das größte Risiko sind gewachsene Einzelverträge ohne System.

Das Wichtigste in Kürze
Inhaltsverzeichnis

Warum die bAV beim Firmenkauf oft unterschätzt wird

Bei einem Unternehmenskauf geht es meist schnell: Ziel gefunden, Zahlen geprüft, Vertrag verhandelt. Die betriebliche Altersversorgung wird dabei oft spät oder gar nicht geprüft, vor allem bei kleinen Zukäufen, bei Buy-and-Build, Start-ups und Scale-ups. Das kann teuer werden, denn Versorgungszusagen laufen über Jahrzehnte, und für sie steht der Arbeitgeber ein (§ 1 BetrAVG).

Wir haben in den letzten Jahren Dutzende solcher Fälle begleitet. Sie lassen sich fast immer einer von drei Ausgangslagen zuordnen. Die Praxissicht dazu steht im Beitrag bAV beim Unternehmenskauf: die unterschätzten Risiken.

Share Deal oder Asset Deal: Die Zusagen gehen mit

Wie die bAV mitgeht, hängt von der Art des Kaufs ab:

  • Share Deal (Kauf von Anteilen): Das gekaufte Unternehmen bleibt Arbeitgeber. Alle Zusagen bleiben dort, auch die von Rentnern und Ausgeschiedenen. Wirtschaftlich tragt ihr sie als Käufer mit.
  • Asset Deal (Kauf eines Betriebs oder Betriebsteils): Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf euch über, also auch die Versorgungszusagen der aktiven Mitarbeitenden (§ 613a BGB). Zusagen von Rentnern und Ausgeschiedenen bleiben in der Regel beim Verkäufer.

In beiden Fällen gilt: Was versprochen wurde, bleibt versprochen. Fehler aus der Vergangenheit, etwa ein nicht gezahlter Pflichtzuschuss, kauft ihr mit.

Drei Ausgangslagen und was Käufer tun sollten

Aus Sicht des Käufers unterscheidet sich das Risiko je nach Ausgangslage im gekauften Unternehmen deutlich:

Das RisikoWas tun?
Keine bAV vorhanden
Risiko oft unterschätzt
Keine bAV ist kein Freibrief. Mitarbeitende haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, sobald sie danach fragen.Schnell ein Mindestangebot schaffen: eine Direktversicherung mit 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung. Hat der Käufer eine systematische bAV, diese auch hier einführen.
Einzelne bAV vorhanden
Größtes Risiko
„Ein paar Leute haben mal was gemacht, jeder, wo er wollte.“ Folgen: Ungleichbehandlung, Finanzierungslücken, hohe Kosten durch Einzelverträge, viel Verwaltung, schwache Kapitalanlage.Überblick verschaffen und alle Unterlagen sammeln, die bestehende bAV auf konkrete Risiken prüfen, für die Zukunft eine systematische bAV aufsetzen.
Systematische bAV vorhanden
Bester Fall
Das gekaufte Unternehmen hat viel richtig gemacht. Aber die Regeln beider Unternehmen unterscheiden sich, etwa beim Zuschuss. Das führt zu Unmut.Beide bAV-Systeme vergleichen, so weit möglich angleichen und die Belegschaft beider Unternehmen informieren.
Unternehmenskauf geplant?

Wir verschaffen euch einen Überblick über die bAV des Zielunternehmens, zeigen die Risiken und wie ihr sie nach dem Kauf in ein System bringt. Lernen wir uns in einem kurzen Termin kennen.

Checkliste: die bAV in der Due Diligence

Diese Unterlagen und Fragen gehören in jede Due Diligence, auch bei kleinen Zukäufen:

  • Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage?
  • Versorgungsordnung: Gibt es eine, und gilt sie für alle Mitarbeitenden gleich?
  • Einzelzusagen: Welche Zusagen bestehen außerhalb der Versorgungsordnung, etwa für die Geschäftsführung?
  • Mitgebrachte Verträge: Wurden alte Zusagen neuer Mitarbeitender übernommen? Mehr dazu unter Vertragsübernahme bAV.
  • Zuschuss: Wird der gesetzliche Zuschuss zur Entgeltumwandlung gezahlt (§ 1a BetrAVG)?
  • Direktzusagen und Unterstützungskassen: Wie hoch sind die Pensionsrückstellungen, und sind sie ausfinanziert?
  • Rentner und Ausgeschiedene: Für wen steht das Unternehmen heute schon ein?
  • Kollektive Regeln: Gibt es Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zur bAV?
  • Information: Wurden die Mitarbeitenden über ihre bAV informiert? Siehe Informationspflichten.

Nach dem Kauf: die bAV in ein System bringen

Hat das kaufende Unternehmen eine systematische bAV, führt sie auch im gekauften Unternehmen ein. Das hält den Aufwand klein und sorgt für gute Stimmung. Bei gewachsenen Einzelverträgen hilft ein spezialisierter Anwalt, Risiken zu erkennen und zu bewerten. Manche lassen sich sogar verkleinern.

Für neue Mitarbeitende gilt ab dem Kauf ein System für beide Unternehmen: eine Versorgungsordnung, ein Zuschuss, ein Versorgungsträger.

FINABRO Praxis Tipp

Kommunikation im gekauften Unternehmen einplanen!

Mitarbeitende im gekauften Unternehmen sind gegenüber Veränderungen skeptischer. Plant dort die meiste Kommunikation ein, wenn ihr die bAV angleicht, und erklärt, was für sie gleich bleibt.

Fazit

Die bAV gehört in jede Due Diligence, auch bei kleinen Zukäufen. Je früher ihr sie prüft, desto mehr Zeit bleibt, Risiken zu erkennen und zu lösen.

Wir empfehlen, die bAV des Zielunternehmens vor der Unterschrift zu prüfen und nach dem Kauf ein einheitliches System für beide Unternehmen aufzusetzen.

Next steps

Die 2 wichtigsten nächsten Schritte

1. bAV in die Due Diligence aufnehmen

Fordert Zusagen, Verträge und Versorgungsordnung an, bevor der Kaufvertrag steht.

2. Nach dem Kauf vereinheitlichen

Bringt die bAV beider Unternehmen in ein System und informiert die Belegschaft.

Häufige Fragen

Geht die bAV bei einem Share Deal auf den Käufer über?
Rechtlich nicht, denn das gekaufte Unternehmen bleibt Arbeitgeber und behält alle Zusagen. Wirtschaftlich tragt ihr als Käufer die Risiken trotzdem mit, weil sie im gekauften Unternehmen stecken.

Was passiert mit Betriebsrentnern beim Asset Deal?
Beim Betriebsübergang gehen nur die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Käufer über. Zusagen von Rentnern und bereits ausgeschiedenen Mitarbeitenden bleiben in der Regel beim Verkäufer.

Können wir die Zusagen nach dem Kauf ändern?
Bereits erdiente Anwartschaften sind geschützt. Für die Zukunft lassen sich Regeln angleichen, oft aber nur mit Zustimmung der Mitarbeitenden oder über eine Betriebsvereinbarung. Lasst euch dabei rechtlich beraten.

Worauf ist bei Direktzusagen besonders zu achten?
Direktzusagen stehen als Pensionsrückstellungen in der Bilanz und können den Kaufpreis deutlich beeinflussen. Prüft, wie sie bewertet sind, ob sie ausfinanziert sind und ob sie beim Pensions-Sicherungs-Verein gemeldet sind.

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Ich hatte schon länger darüber nachgedacht, mich um meine Altersvorsorge zu kümmern, weil mich mein persönlicher Finanzberater darauf hingewiesen hat. Als ich ihm die Aufstellung von FINABRO gezeigt habe, meinte er, es ist phantastisch und ich solle es auf jeden Fall machen. Allein schon die Boni über den Arbeitgeber sind laut ihm sehr gut.
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bAV beim Unternehmenskauf: die unterschätzten Risiken

Bei Firmenkäufen geht es schnell. Die betriebliche Altersversorgung bleibt dabei oft liegen, und das kann teuer werden.

Markus Riedel
Markus Riedel 28. Juni 2025
!

Betriebliche Altersvorsorge und Unternehmenskäufe: ein Thema, das oft (viel zu) stiefmütterlich behandelt wird, besonders bei Buy-and-Build-Unternehmen, Startups und Scaleups. Denn wenn ein Unternehmen gekauft werden soll, geht es meistens schnell: Ziel gefunden, Zahlen geprüft, Vertrag verhandelt. Aber ein Punkt bleibt oft liegen: die betriebliche Altersversorgung (bAV).

In der Hektik der Transaktion wird die bAV-Due-Diligence häufig unterschätzt, vor allem bei kleinen Unternehmen, die anorganisch wachsen wollen. Und das kann teuer werden: Es drohen Nachhaftungsrisiken, unklare Versorgungszusagen und unentdeckte Pensionslasten.

Ich habe in den letzten Jahren Dutzende solcher Fälle begleitet. Hier zeige ich dir drei typische Praxisbeispiele, inklusive konkreter Tipps, wie du diese Risiken vermeidest. Bei der Ausgangslage unterscheide ich drei Fälle: keine bAV, einzelne bAV oder eine systematische bAV.

Situation 1: Keine bAV vorhanden

Keine bAV = kein Problem? Könnte man ja erst einmal meinen: Wo nichts ist, kann auch kein Risiko sein. Aber leider falsch. Denn wenn keine bAV als Entgeltumwandlung angeboten wird, ist das ein Risiko. Die Entgeltumwandlung ist eine gesetzliche Pflicht, sobald Mitarbeitende danach fragen (vgl. § 1a Abs. 1 BetrAVG).

Was tun? Im Unternehmen schnellstmöglich das Minimum-Angebot schaffen: eine Direktversicherung und 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung. Das kostet 0 €.

Praxistipp: Wenn du im übernehmenden Unternehmen bereits eine systematische bAV hast, kannst du diese auch im zu kaufenden Unternehmen installieren. Das hält den Aufwand klein und sorgt für gute Stimmung.

Situation 2: Einzelne bAV vorhanden

Das ist Standard in vielen KMU: „Ja, so ein paar Leute haben mal was gemacht. Jeder da, wo er oder sie wollte.“ Mit dieser Form der bAV besteht das größte Risiko für das kaufende Unternehmen. Warum? Viel Chaos heißt viel Risiko. Mögliche Risiken sind:

  • Ungleichbehandlung
  • Finanzierungslücken
  • hohe Kosten durch Einzelverträge
  • hoher Admin-Aufwand
  • schlechte Kapitalanlage, wenig Rendite

Was tun? Drei wichtige Schritte:

  1. Überblick verschaffen und alle Unterlagen sammeln
  2. die bestehende bAV auf konkrete Risiken analysieren
  3. für die Zukunft eine systematische bAV etablieren

Praxistipp: In der Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwält:innen können Risiken besser erkannt und beurteilt werden. Eventuell lassen sich manche Risiken sogar verkleinern.

Situation 3: Systematische bAV vorhanden

Das ist der seltenste, aber beste Fall. Mit einer bestehenden und systematischen bAV hat das Unternehmen in der Vergangenheit schon viel richtig gemacht. Dennoch gibt es eine Herausforderung: Wie gleicht man an? Zwischen dem kaufenden und dem gekauften Unternehmen kann eine Differenz in der bAV bestehen. Zum Beispiel zahlt ein Unternehmen mehr Zuschuss zur Entgeltumwandlung als das andere. Das führt zu Unmut.

Was tun? Drei wichtige Schritte:

  1. die beiden bAV-Systeme analysieren und vergleichen
  2. die bAV-Systeme harmonisieren, soweit möglich
  3. die Belegschaft beider Unternehmen informieren

Praxistipp: Die Mitarbeitenden im gekauften Unternehmen werden gegenüber einer Veränderung immer skeptischer sein. Hier ist die meiste Kommunikation nötig.

Drei Ausgangslagen beim Firmenkauf

Was tun? Die wichtigsten Schritte aus Sicht des kaufenden Unternehmens

Auch ein Risiko

Situation 1: Keine bAV vorhanden

Was tun?
Schnellstmöglich das Minimum-Angebot schaffen: eine Direktversicherung und 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung.
Größtes Risiko

Situation 2: Einzelne bAV vorhanden

Was tun?
  1. Überblick verschaffen und alle Unterlagen sammeln
  2. Die bestehende bAV auf konkrete Risiken analysieren
  3. Für die Zukunft eine systematische bAV etablieren
Seltenster, aber bester Fall

Situation 3: Systematische bAV vorhanden

Was tun?
  1. Beide bAV-Systeme analysieren und vergleichen
  2. Die bAV-Systeme harmonisieren, soweit möglich
  3. Die Belegschaft beider Unternehmen informieren
Quelle: § 1a BetrAVG. Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung.
Markus Riedel
Markus Riedel

Experte für betriebliche Altersvorsorge bei FINABRO. Begleitet Arbeitgeber bei Einführung, Übernahme und Prüfung von Versorgungszusagen.

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