Gut erklärt | FINABRO

Pflichten in der betrieblichen Altersvorsorge

Muss ich als Arbeitgeber eine bAV anbieten? Eine generelle Pflicht gibt es nicht. Sie entsteht, sobald Mitarbeitende eine Entgeltumwandlung verlangen. Dann müsst ihr die bAV umsetzen, einen Zuschuss leisten (mindestens 15 % oder die eingesparten Sozialabgaben) und eure Mitarbeitenden regelmäßig informieren.

Das Wichtigste in Kürze
Inhaltsverzeichnis

Generelle Pflicht gibt es nicht

Gibt es nun eine generelle Pflicht zur bAV oder nicht? Lass uns erklären:
Für euch als Arbeitgeber besteht keine grundsätzliche Verpflichtung, eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) von euch aus einzuführen. Solange kein:e Mitarbeiter:in aktiv danach fragt, könnt ihr als Arbeitgeber zunächst abwarten. Dennoch ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, auch im Sinne der Arbeitgeberattraktivität.

So schnell entsteht die Pflicht

Sobald ein:e Arbeitnehmer:in eine Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge verlangt, seid ihr zur Umsetzung verpflichtet (§ 1a BetrAVG). Dabei könnt ihr selbst entscheiden, welcher Durchführungsweg, z. B. Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, genutzt wird. Auch der Versicherungspartner (Versorgungsträger) kann frei gewählt werden. Besteht ein Betriebsrat, ist dieser verpflichtend in die Entscheidung einzubeziehen (§ 87 BetrVG).

Als Arbeitgeber müsst ihr mindestens die Entgeltumwandlung ermöglichen. Mitarbeitende haben das Recht, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei umzuwandeln. Für das Jahr 2026 entspricht das monatlich bis zu 338 €. Diese Beiträge werden direkt aus dem Bruttolohn abgeführt und in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung überführt.

Zuschusspflicht für Arbeitgeber

Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz seid ihr verpflichtet, einen Zuschuss zur bAV zu zahlen, sofern ihr durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a BetrAVG). Dieser Zuschuss beträgt mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts. Alternativ könnt ihr die konkrete Einsparung individuell je Mitarbeiter:in berechnen und exakt bezuschussen (spitze Abrechnung).

FINABRO Praxis Tipp

Gleicher Zuschuss für alle!

Gewährt allen einfach denselben Zuschuss. Das vereinfacht nicht nur die Verwaltung, sondern minimiert auch Fehlerquellen. Ihr entscheidet selbst, wie hoch der Zuschuss ausfällt: Ob 15 % als Einstieg oder ein Upgrade auf 20 %, 30 %, 50 % oder sogar bis zu 100 %, alles ist möglich.

Informationspflicht beim Einstieg

Liegt ein bAV-Angebot vor, entstehen Informationspflichten, insbesondere beim Eintritt neuer Mitarbeiter:innen. Ihr müsst schriftlich und nachvollziehbar über folgende Punkte informieren:

  • Welches bAV-Modell ihr anbietet
  • Welcher Versorgungsträger eingesetzt wird
  • Wie hoch euer Arbeitgeberzuschuss ausfällt
  • Wer für Rückfragen im Unternehmen zuständig ist

Diese Informationen müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, idealerweise im Rahmen des Onboardings.

Regelmäßige Informationspflicht

Während des Arbeitsverhältnisses gibt es für den Arbeitgeber die Pflicht, regelmäßig zu kommunizieren. Damit ist die Information an diejenigen gemeint, die noch keine Entscheidung zur bAV getroffen haben. Auch gemeint ist die Information derjenigen, die eine bAV abgeschlossen haben und regelmäßig über den Stand der Versorgung informiert werden sollten.

Mehr lest ihr in unserem Deep Dive zum Thema Informationspflichten.

Informationspflicht beim Austritt

Auch beim Austritt aus dem Unternehmen trifft euch als Arbeitgeber eine Informationspflicht. Ihr müsst den Versorgungsträger darüber informieren, dass der/die Mitarbeiter:in das Unternehmen verlässt. Zudem seid ihr verpflichtet, dem/der Mitarbeiter:in schriftlich mitzuteilen, welche Anwartschaften während der Beschäftigung aufgebaut wurden.

Diese Informationspflicht gilt für alle Formen des Ausscheidens, ob Kündigung, Renteneintritt oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses.

FINABRO Praxis Tipp

Informationspflicht in der Praxis

Eigentlich ist die Informationspflicht einfach umzusetzen. FINABRO hat dafür ein System entwickelt, das in der Praxis erprobt ist. Mit E-Mails, Webinaren und einem Beratungsangebot (Self-Service oder persönlich mit Experte) kann man einfach, effizient und regelmäßig informieren.

Standard-Umsetzung: Direktversicherung

Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht auf ein Modell einigen, legt das Gesetz die Direktversicherung als Mindestlösung fest. Diese Form der bAV ist besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen beliebt, da sie vergleichsweise einfach zu verwalten ist und sich gut in bestehende Lohnprozesse integrieren lässt.

Pflichten im Überblick

SituationEure Pflicht
Mitarbeitende verlangen EntgeltumwandlungbAV umsetzen, Durchführungsweg und Versorgungsträger wählen, Betriebsrat einbeziehen
Entgeltumwandlung spart SozialabgabenZuschuss zahlen: mindestens 15 % oder die konkrete Ersparnis
Neue MitarbeitendeSchriftlich informieren: Modell, Versorgungsträger, Zuschuss, Ansprechpartner
Während des ArbeitsverhältnissesRegelmäßig informieren
AustrittVersorgungsträger informieren, Anwartschaften schriftlich mitteilen

Rechtliche Konsequenzen vermeiden

Versäumt ihr eure Pflichten, kann das rechtliche Folgen haben. Arbeitnehmer:innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Umsetzung der bAV und die dazugehörige Information (§ 1a BetrAVG). Kommt ihr diesen Pflichten nicht oder nur unvollständig nach, drohen Schadenersatzforderungen. Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig und zeigt, dass Fehler in der bAV-Verwaltung zu erheblichen Nachteilen für Arbeitgeber führen können.

Arbeitgeber proaktiv gefordert

Auch wenn keine aktive Einführungspflicht besteht, empfiehlt es sich für euch als Arbeitgeber, die Initiative zu ergreifen. Eine strukturierte bAV-Lösung steigert nicht nur eure Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte, sondern schafft auch Rechtssicherheit und Vertrauen. Je früher ihr klare Strukturen schafft, desto einfacher lassen sich spätere Konflikte vermeiden.

Mitarbeitende entscheiden selbst

Für eure Mitarbeiter:innen besteht keine Pflicht zur Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge. Sie müssen lediglich entscheiden, ob sie das Angebot nutzen möchten, und wenn ja, in welchem Umfang. Diese Entscheidung ist langfristig und sollte gut informiert getroffen werden.

Viele Mitarbeiter:innen stellen sich dabei wichtige Fragen:

  • Lohnt sich die bAV bei einem geplanten Arbeitgeberwechsel?
  • Ist die Rendite ausreichend, um einen echten Mehrwert zu erzielen?
  • Wie sicher ist die zugesagte Leistung?
  • Welche Kosten entstehen und wie wirken sie sich auf das Guthaben aus?

Transparente Kommunikation entscheidend

Damit eure Mitarbeiter:innen fundierte Entscheidungen treffen können, ist es entscheidend, dass ihr als Arbeitgeber klare, verständliche und vollständige Informationen zur Verfügung stellt. Besonders hilfreich ist es, wenn ihr einen kompetenten Ansprechpartner oder einen externen Berater nennen könnt, der bei individuellen Fragen zur Verfügung steht.

Eine transparente und kontinuierliche Kommunikation zur bAV stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern reduziert auch Rückfragen und Missverständnisse im Alltag.

Next steps

Die 3 wichtigsten nächsten Schritte

1. Pflichten prüfen

Habt ihr schon ein Angebot zur bAV oder müsst ihr eins neu schaffen?

2. bAV-System aufsetzen

Durchführungsweg bestimmen, Versorgungsträger auswählen, rechtlichen Rahmen schaffen.

3. Regelmäßig informieren

Schafft ein System zur regelmäßigen Information, z. B. mit FINABRO.

Häufige Fragen

Müssen Arbeitgeber eine bAV anbieten?
Nicht von sich aus. Die Pflicht entsteht, sobald ein:e Mitarbeiter:in eine Entgeltumwandlung verlangt. Dann müsst ihr die bAV umsetzen.

Wer entscheidet über Durchführungsweg und Anbieter?
Ihr als Arbeitgeber, z. B. Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, und den Versorgungsträger. Besteht ein Betriebsrat, ist er einzubeziehen. Einigt ihr euch mit den Mitarbeitenden nicht, ist die Direktversicherung die gesetzliche Mindestlösung.

Müssen wir einen Zuschuss zahlen?
Ja, wenn ihr durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart: mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts oder genau die Ersparnis (spitze Abrechnung). Mehr dazu im Beitrag Arbeitgeberzuschuss bAV.

Worüber müssen wir informieren?
Beim Eintritt über bAV-Modell, Versorgungsträger, Zuschuss und Ansprechpartner, danach regelmäßig während des Arbeitsverhältnisses und beim Austritt. Mehr dazu im Beitrag bAV Informationspflichten.

Was droht, wenn wir die Pflichten versäumen?
Mitarbeitende haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Umsetzung der bAV und die dazugehörige Information. Werden die Pflichten nicht oder nur unvollständig erfüllt, drohen Schadenersatzforderungen.

Müssen Mitarbeitende an der bAV teilnehmen?
Nein. Sie entscheiden selbst, ob sie das Angebot nutzen und in welchem Umfang.

Noch Fragen zu euren bAV-Pflichten?
Lernen wir uns unverbindlich kennen. Oder schreib uns: service@finabro.de
Das sagen unsere Kund:innen
4,8 bei Google
Julia Felsenheimer
Julia FelsenheimerSr. People Ops Managerin bei Kapten und Son
Das Projekt läuft wirklich gut - FINABRO hat in ein paar Tagen mehr erreicht, als der vorherige Berater in einem Jahr.
Michaela de Martin
Michaela de MartinHR Generalistin bei Erste Hausverwaltung
Die Zusammenarbeit mit FINABRO ist nicht nur professionell und zuverlässig, sondern auch menschlich sehr angenehm – mit Expertise und Engagement ist die bAV für uns und unsere Mitarbeitenden leicht verständlich und zugänglich.
Andreas Zimmermann
Andreas ZimmermannPersonalleiter bei MoschMosch
Es war ein Glücksfall, dass wir FINABRO begegnet sind. Das Projekt mit ihnen war sehr smart und hat in der Umsetzung für uns sehr gut funktioniert.
Maria D.
Die Beratung und der Abschluss bei FINABRO waren easy und sehr unkompliziert.
Andre W.
Ich hatte schon länger darüber nachgedacht, mich um meine Altersvorsorge zu kümmern, weil mich mein persönlicher Finanzberater darauf hingewiesen hat. Als ich ihm die Aufstellung von FINABRO gezeigt habe, meinte er, es ist phantastisch und ich solle es auf jeden Fall machen. Allein schon die Boni über den Arbeitgeber sind laut ihm sehr gut.
Mit FINABRO
Weitere Informationen
Weitere Beiträge zu diesem Thema entdecken

Wie viel ihr als Arbeitgeber zuschießen müsst, wie ihr den Zuschuss berechnet und wie daraus ein Benefit wird.

Wann ihr als Arbeitgeber informieren müsst, was der Versorgungsträger übernimmt und worauf Mitarbeitende Anspruch haben.

Spitz oder pauschal: Welchen Zuschuss ihr bei Entgeltumwandlung leisten müsst, für welche Durchführungswege er gilt und warum auch Altverträge betroffen sind.

Bleibe auf dem Laufenden
Jetzt zum FINABRO Newsletter anmelden
Nie wieder eine Neuigkeit verpassen.