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bAV Informations­pflichten

Wen muss ich wann über die bAV informieren? Das hängt vom Durchführungsweg ab. Bei der Direktversicherung übernimmt in der Regel der Versorgungsträger die Information, die Verantwortung bleibt aber bei euch. Mitarbeitende haben Anspruch auf Auskunft, vor allem bei Eintritt, Ausscheiden und auf Anfrage.

Das Wichtigste in Kürze
Inhaltsverzeichnis

Informationspflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber unterliegt ihr in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verschiedenen Informationspflichten. Diese hängen stark davon ab, wie die bAV in eurem Unternehmen durchgeführt wird: intern oder über einen externen Versorgungsträger. Je nach Modell seid ihr direkt oder nur indirekt zur Informationsweitergabe verpflichtet.

Fokus Direktversicherung

Führt ihr die bAV über einen externen Anbieter wie eine Direktversicherung durch, übernimmt der Versorgungsträger in der Regel die Informationspflichten. Dennoch bleibt es eure Verantwortung sicherzustellen, dass diese Informationen vollständig, verständlich und rechtzeitig an die Mitarbeiter:innen übermittelt werden (§ 1 BetrAVG).

Mitarbeiter:innen haben Anspruch

Unabhängig von eurem bAV-Modell haben die Mitarbeiter:innen Anspruch auf Auskunft zu vier wesentlichen Punkten (§ 4a BetrAVG):

  1. Ob und wie eine Anwartschaft erworben wird
  2. Wie hoch der Rentenanspruch bei Renteneintritt ist
  3. Welche Auswirkungen ein Arbeitgeberwechsel hat
  4. Wie sich die Anwartschaft nach Ausscheiden entwickelt

Diese Informationen sollten proaktiv in Textform bereitgestellt werden, nicht mündlich oder als einfache Notiz.

Besser proaktiv als reaktiv

Gesetzlich besteht die Informationspflicht grundsätzlich erst auf Anfrage der Mitarbeiter:innen (§ 4a BetrAVG). Dennoch empfiehlt es sich, die Informationen proaktiv bereitzustellen, um Nachfragen, Unsicherheiten und mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Wir als Versicherungsmakler unterstützen euch im Rahmen unserer Dienstleistung.

FINABRO Praxis Tipp

Versicherungsmakler unterstützt

Ein spezialisierter Versicherungsmakler wie FINABRO kann bei der Erfüllung der Informationspflichten wesentlich unterstützen. Sowohl durch die Bereitstellung von richtigen Informationen als auch bei der Verbreitung der Informationen im Unternehmen.

Informationspflicht beim Einstieg

Liegt ein bAV-Angebot vor, entstehen Informationspflichten, insbesondere beim Eintritt neuer Mitarbeiter:innen. Ihr müsst schriftlich und nachvollziehbar über folgende Punkte informieren:

  • Welches bAV-Modell ihr anbietet
  • Welcher Versorgungsträger eingesetzt wird
  • Wie hoch euer Arbeitgeberzuschuss ausfällt
  • Wer für Rückfragen im Unternehmen zuständig ist

Diese Informationen müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, idealerweise im Rahmen des Onboardings.

Informationspflicht beim Austritt

Auch beim Austritt aus dem Unternehmen trifft euch als Arbeitgeber eine Informationspflicht. Ihr müsst den Versorgungsträger darüber informieren, dass der/die Mitarbeiter:in das Unternehmen verlässt. Zudem seid ihr verpflichtet, dem/der Mitarbeiter:in schriftlich mitzuteilen, welche Anwartschaften während der Beschäftigung aufgebaut wurden.

Diese Informationspflicht gilt für alle Formen des Ausscheidens, ob Kündigung, Renteneintritt oder Wechsel des Arbeitsverhältnisses.

FINABRO Praxis Tipp

Jetzt Beratung sichern!

Vermeidet Unsicherheiten bei der bAV-Umsetzung und lasst euch individuell beraten. Gemeinsam analysieren wir eure aktuelle Situation und zeigen auf, wie ihr eure Arbeitgeberpflichten effizient und rechtssicher erfüllen könnt, inklusive rechtlicher Vorgaben, Zuschussregelung und Kommunikation.

Rechtliche Konsequenzen vermeiden

Versäumt ihr eure Pflichten, kann das rechtliche Folgen haben. Arbeitnehmer:innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Umsetzung der bAV und die dazugehörige Information. Kommt ihr diesen Pflichten nicht oder nur unvollständig nach, drohen Schadenersatzforderungen. Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig und zeigt, dass Fehler in der bAV-Verwaltung zu erheblichen Nachteilen für Arbeitgeber führen können.

Arbeitgeber proaktiv gefordert

Auch wenn keine aktive Einführungspflicht besteht, empfiehlt es sich für euch als Arbeitgeber, die Initiative zu ergreifen. Eine strukturierte bAV-Lösung steigert nicht nur eure Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte, sondern schafft auch Rechtssicherheit und Vertrauen. Je früher ihr klare Strukturen schafft, desto einfacher lassen sich spätere Konflikte vermeiden.

Mitarbeitende entscheiden selbst

Für eure Mitarbeiter:innen besteht keine Pflicht zur Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge. Sie müssen lediglich entscheiden, ob sie das Angebot nutzen möchten, und wenn ja, in welchem Umfang. Diese Entscheidung ist langfristig und sollte gut informiert getroffen werden.

Viele Mitarbeiter:innen stellen sich dabei wichtige Fragen:

  • Lohnt sich die bAV bei einem geplanten Arbeitgeberwechsel?
  • Ist die Rendite ausreichend, um einen echten Mehrwert zu erzielen?
  • Wie sicher ist die zugesagte Leistung?
  • Welche Kosten entstehen und wie wirken sie sich auf das Guthaben aus?

Fazit

Damit eure Mitarbeiter:innen fundierte Entscheidungen treffen können, ist es entscheidend, dass ihr als Arbeitgeber klare, verständliche und vollständige Informationen zur Verfügung stellt. Besonders hilfreich ist es, wenn ihr einen kompetenten Ansprechpartner oder einen externen Berater nennen könnt, der bei individuellen Fragen zur Verfügung steht.

Eine transparente und kontinuierliche Kommunikation zur bAV stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern reduziert auch Rückfragen und Missverständnisse im Alltag.

Next steps

Die 3 wichtigsten nächsten Schritte

1. bAV-Status prüfen

Überprüft, ob in eurem Unternehmen eine bAV vorhanden ist, welcher Durchführungsweg genutzt wird und welche Informationspflichten daraus resultieren.

2. Dokumentation aktualisieren

Passt die Informationsmaterialien zur bAV an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an.

3. Beratung einholen

Lasst euch durch einen spezialisierten Partner oder rechtlichen Berater unterstützen, um Pflichten korrekt umzusetzen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Häufige Fragen

Wer muss bei der Direktversicherung informieren?
In der Regel übernimmt der Versorgungsträger die Informationspflichten. Die Verantwortung, dass die Informationen vollständig, verständlich und rechtzeitig ankommen, bleibt aber bei euch als Arbeitgeber.

Worauf haben Mitarbeitende Anspruch?
Auf Auskunft, ob und wie eine Anwartschaft erworben wird, wie hoch der Rentenanspruch bei Renteneintritt ist, welche Auswirkungen ein Arbeitgeberwechsel hat und wie sich die Anwartschaft nach dem Ausscheiden entwickelt.

Müssen wir von uns aus informieren oder erst auf Anfrage?
Gesetzlich grundsätzlich erst auf Anfrage. Wir empfehlen trotzdem, proaktiv und in Textform zu informieren. Das vermeidet Nachfragen, Unsicherheiten und Haftungsrisiken.

Was müssen neue Mitarbeitende erfahren?
Welches bAV-Modell ihr anbietet, welcher Versorgungsträger eingesetzt wird, wie hoch euer Arbeitgeberzuschuss ist und wer im Unternehmen für Rückfragen zuständig ist. Idealerweise im Rahmen des Onboardings.

Was gilt beim Austritt?
Ihr informiert den Versorgungsträger, dass die Person das Unternehmen verlässt, und teilt ihr schriftlich mit, welche Anwartschaften sie aufgebaut hat. Das gilt bei Kündigung, Renteneintritt und Wechsel des Arbeitsverhältnisses.

Noch Fragen zu Informationspflichten?
Lernen wir uns unverbindlich kennen. Oder schreib uns: service@finabro.de
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Julia FelsenheimerSr. People Ops Managerin bei Kapten und Son
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Michaela de MartinHR Generalistin bei Erste Hausverwaltung
Die Zusammenarbeit mit FINABRO ist nicht nur professionell und zuverlässig, sondern auch menschlich sehr angenehm – mit Expertise und Engagement ist die bAV für uns und unsere Mitarbeitenden leicht verständlich und zugänglich.
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Andreas ZimmermannPersonalleiter bei MoschMosch
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Ich hatte schon länger darüber nachgedacht, mich um meine Altersvorsorge zu kümmern, weil mich mein persönlicher Finanzberater darauf hingewiesen hat. Als ich ihm die Aufstellung von FINABRO gezeigt habe, meinte er, es ist phantastisch und ich solle es auf jeden Fall machen. Allein schon die Boni über den Arbeitgeber sind laut ihm sehr gut.
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