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Blog · bAV in der Praxis
Neue Mitarbeitende bringen eine bAV mit: Was nun?
Die Frage, die mir Unternehmenskunden am häufigsten stellen, und warum sie gar nicht so einfach zu beantworten ist.
„Was machen wir, wenn neue Mitarbeitende schon eine betriebliche Altersvorsorge haben?“ Das ist die Frage zur bAV, die mir Unternehmenskunden am häufigsten stellen. Und sie ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn hier treffen ganz verschiedene Interessen aufeinander. Also der Reihe nach: Wer will was, und was ist möglich?
Was Mitarbeitende wollen
Aus Sicht der Mitarbeitenden ist die Sache klar: „Ich möchte meine bestehende bAV möglichst einfach beim neuen Arbeitgeber weiterführen. Ich habe mich ja irgendwann einmal dafür entschieden, warum sollte ich etwas ändern?“
Vorsicht an dieser Stelle! Was vor einigen Jahren einmal gut war, muss heute nicht mehr gut sein. In der bAV verändern sich ständig die Gegebenheiten, zum Beispiel bei der Besteuerung und bei der Verbeitragung in der Sozialversicherung. Und in den versicherungsförmigen Durchführungswegen ändern sich die Versicherungstarife fast jährlich, was Kapitalanlage und Garantien angeht.
Smart ist es also, die bestehende Versorgung einmal zu prüfen und zu sehen, ob sie tatsächlich gut ist oder ob eine Veränderung besser wäre. Bloßes Festhalten am Gewohnten kann auch negative Folgen haben.
Was Arbeitgeber wollen
Der Arbeitgeber hat ganz aktiv eine bestimmte bAV in seinem Unternehmen eingerichtet und verfolgt damit bewusst Ziele, sei es Risikominimierung, bestmögliche Rendite oder hohe Attraktivität. Außerdem soll die bAV wenig Aufwand machen, deshalb hat er sich auf einen bestimmten Anbieter beschränkt. Muss er das nun ändern, weil neue Mitarbeitende eine bestehende bAV mitbringen?
Wichtig hier: Es gibt einen gesetzlich verpflichtenden und einen freiwilligen Weg, mit der mitgebrachten bAV umzugehen.
Gesetzlich verpflichtet ist der Arbeitgeber, eine versicherungsförmige bAV (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) als Wertübertragung bzw. Deckungskapitalübertragung in seine versicherungsförmige bAV einzubringen. Die Spielregeln dafür finden sich in § 4 BetrAVG.
Freiwillig kann der Arbeitgeber mit den neuen Mitarbeitenden und deren ehemaligem Arbeitgeber eine Schuldübernahme vereinbaren und die bAV so übernehmen, wie sie ist. Die Spielregeln dafür finden sich ebenfalls in § 4 BetrAVG. Aber Achtung: Mit der Übernahme wird der alte Arbeitgeber automatisch von seinen Pflichten zur Erfüllung der bAV befreit. Falls in der bAV Risiken stecken, werden diese also ebenfalls mit übernommen.
Zwei Wege für die mitgebrachte bAV
Was der neue Arbeitgeber tun muss und was er tun kann
Wertübertragung
- Grundlage
- § 4 BetrAVG
- Gilt für
- Versicherungsförmige bAV: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung
- Was passiert
- Die bAV wird per Wertübertragung bzw. Deckungskapitalübertragung in die versicherungsförmige bAV des neuen Arbeitgebers eingebracht.
Schuldübernahme
- Grundlage
- § 4 BetrAVG
- Voraussetzung
- Vereinbarung zwischen neuem Arbeitgeber, Mitarbeitenden und ehemaligem Arbeitgeber.
- Was passiert
- Die bAV wird so übernommen, wie sie ist. Der alte Arbeitgeber wird automatisch von seinen Pflichten befreit.
- Risiko
- Risiken in der bAV werden mit übernommen.
Vor der Übernahme prüfen lassen
Smart ist es deshalb, sich vor der Übernahme oder Übertragung von Expert:innen beraten zu lassen bzw. die bestehende bAV rechtlich würdigen und prüfen zu lassen.
In der Praxis ist das allerdings nicht so einfach. Häufig ist es schon eine Herausforderung, die vollständigen Unterlagen des Vorarbeitgebers zu bekommen. Denn wer rückt einem Ex-Mitarbeitenden zum Beispiel die Betriebsvereinbarung zur bAV heraus? In den Versicherungsunterlagen steht meist nichts Klares, und arbeitsrechtliche Dokumente fehlen oft komplett. Da sind Fehler vorprogrammiert.
Ein totaler Klassiker: Pensionskasse und Direktversicherung werden einfach blind übernommen, erst bei einer Unterstützungskasse wird geprüft. Dabei spielen sicher auch die Vermittler und ihr Interesse eine Rolle, Stornos zu vermeiden. Viele Unternehmen werden regelrecht bedrängt, die bAV einfach per Wechsel des Versicherungsnehmers zu übernehmen.
Und wenn jeden Monat neue Leute kommen?
Bleibt die finale Frage: Wie soll das alles funktionieren, wenn ein Unternehmen jeden Monat mehrere neue Mitarbeitende einstellt? Brauchen wir hier neue Regeln, um das alles einfacher zu gestalten?

Experte für betriebliche Altersvorsorge bei FINABRO. Begleitet Arbeitgeber bei Einführung, Übernahme und Prüfung von Versorgungszusagen.
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