bAV beim Unternehmenskauf (M&A)
Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung beim Unternehmenskauf? Sie geht mit: Beim Kauf von Anteilen bleibt das Unternehmen Arbeitgeber mit allen Zusagen, beim Kauf eines Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse samt Zusagen auf den Käufer über. Prüft die bAV deshalb in jeder Due Diligence, auch bei kleinen Zukäufen. Das größte Risiko sind gewachsene Einzelverträge ohne System.
- Die bAV geht mit: Wer ein Unternehmen kauft, übernimmt wirtschaftlich auch dessen Versorgungszusagen.
- Oft zu spät geprüft: Transaktionen sind schnell, die bAV bleibt in der Due Diligence oft liegen.
- Größtes Risiko: gewachsene Einzelverträge ohne System, mit unklaren Zusagen und Haftung.
- Auch keine bAV ist ein Risiko: Mitarbeitende haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Warum die bAV beim Firmenkauf oft unterschätzt wird
Bei einem Unternehmenskauf geht es meist schnell: Ziel gefunden, Zahlen geprüft, Vertrag verhandelt. Die betriebliche Altersversorgung wird dabei oft spät oder gar nicht geprüft, vor allem bei kleinen Zukäufen, bei Buy-and-Build, Start-ups und Scale-ups. Das kann teuer werden, denn Versorgungszusagen laufen über Jahrzehnte, und für sie steht der Arbeitgeber ein (§ 1 BetrAVG).
Wir haben in den letzten Jahren Dutzende solcher Fälle begleitet. Sie lassen sich fast immer einer von drei Ausgangslagen zuordnen. Die Praxissicht dazu steht im Beitrag bAV beim Unternehmenskauf: die unterschätzten Risiken.
Share Deal oder Asset Deal: Die Zusagen gehen mit
Wie die bAV mitgeht, hängt von der Art des Kaufs ab:
- Share Deal (Kauf von Anteilen): Das gekaufte Unternehmen bleibt Arbeitgeber. Alle Zusagen bleiben dort, auch die von Rentnern und Ausgeschiedenen. Wirtschaftlich tragt ihr sie als Käufer mit.
- Asset Deal (Kauf eines Betriebs oder Betriebsteils): Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf euch über, also auch die Versorgungszusagen der aktiven Mitarbeitenden (§ 613a BGB). Zusagen von Rentnern und Ausgeschiedenen bleiben in der Regel beim Verkäufer.
In beiden Fällen gilt: Was versprochen wurde, bleibt versprochen. Fehler aus der Vergangenheit, etwa ein nicht gezahlter Pflichtzuschuss, kauft ihr mit.
Drei Ausgangslagen und was Käufer tun sollten
Aus Sicht des Käufers unterscheidet sich das Risiko je nach Ausgangslage im gekauften Unternehmen deutlich:
| Das Risiko | Was tun? | |
|---|---|---|
| Keine bAV vorhanden Risiko oft unterschätzt | Keine bAV ist kein Freibrief. Mitarbeitende haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, sobald sie danach fragen. | Schnell ein Mindestangebot schaffen: eine Direktversicherung mit 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung. Hat der Käufer eine systematische bAV, diese auch hier einführen. |
| Einzelne bAV vorhanden Größtes Risiko | „Ein paar Leute haben mal was gemacht, jeder, wo er wollte.“ Folgen: Ungleichbehandlung, Finanzierungslücken, hohe Kosten durch Einzelverträge, viel Verwaltung, schwache Kapitalanlage. | Überblick verschaffen und alle Unterlagen sammeln, die bestehende bAV auf konkrete Risiken prüfen, für die Zukunft eine systematische bAV aufsetzen. |
| Systematische bAV vorhanden Bester Fall | Das gekaufte Unternehmen hat viel richtig gemacht. Aber die Regeln beider Unternehmen unterscheiden sich, etwa beim Zuschuss. Das führt zu Unmut. | Beide bAV-Systeme vergleichen, so weit möglich angleichen und die Belegschaft beider Unternehmen informieren. |
Wir verschaffen euch einen Überblick über die bAV des Zielunternehmens, zeigen die Risiken und wie ihr sie nach dem Kauf in ein System bringt. Lernen wir uns in einem kurzen Termin kennen.
Checkliste: die bAV in der Due Diligence
Diese Unterlagen und Fragen gehören in jede Due Diligence, auch bei kleinen Zukäufen:
- Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage?
- Versorgungsordnung: Gibt es eine, und gilt sie für alle Mitarbeitenden gleich?
- Einzelzusagen: Welche Zusagen bestehen außerhalb der Versorgungsordnung, etwa für die Geschäftsführung?
- Mitgebrachte Verträge: Wurden alte Zusagen neuer Mitarbeitender übernommen? Mehr dazu unter Vertragsübernahme bAV.
- Zuschuss: Wird der gesetzliche Zuschuss zur Entgeltumwandlung gezahlt (§ 1a BetrAVG)?
- Direktzusagen und Unterstützungskassen: Wie hoch sind die Pensionsrückstellungen, und sind sie ausfinanziert?
- Rentner und Ausgeschiedene: Für wen steht das Unternehmen heute schon ein?
- Kollektive Regeln: Gibt es Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zur bAV?
- Information: Wurden die Mitarbeitenden über ihre bAV informiert? Siehe Informationspflichten.
Nach dem Kauf: die bAV in ein System bringen
Hat das kaufende Unternehmen eine systematische bAV, führt sie auch im gekauften Unternehmen ein. Das hält den Aufwand klein und sorgt für gute Stimmung. Bei gewachsenen Einzelverträgen hilft ein spezialisierter Anwalt, Risiken zu erkennen und zu bewerten. Manche lassen sich sogar verkleinern.
Für neue Mitarbeitende gilt ab dem Kauf ein System für beide Unternehmen: eine Versorgungsordnung, ein Zuschuss, ein Versorgungsträger.
Kommunikation im gekauften Unternehmen einplanen!
Mitarbeitende im gekauften Unternehmen sind gegenüber Veränderungen skeptischer. Plant dort die meiste Kommunikation ein, wenn ihr die bAV angleicht, und erklärt, was für sie gleich bleibt.
Fazit
Die bAV gehört in jede Due Diligence, auch bei kleinen Zukäufen. Je früher ihr sie prüft, desto mehr Zeit bleibt, Risiken zu erkennen und zu lösen.
Wir empfehlen, die bAV des Zielunternehmens vor der Unterschrift zu prüfen und nach dem Kauf ein einheitliches System für beide Unternehmen aufzusetzen.
Die 2 wichtigsten nächsten Schritte
1. bAV in die Due Diligence aufnehmen
Fordert Zusagen, Verträge und Versorgungsordnung an, bevor der Kaufvertrag steht.
2. Nach dem Kauf vereinheitlichen
Bringt die bAV beider Unternehmen in ein System und informiert die Belegschaft.
Häufige Fragen
Geht die bAV bei einem Share Deal auf den Käufer über?
Rechtlich nicht, denn das gekaufte Unternehmen bleibt Arbeitgeber und behält alle Zusagen. Wirtschaftlich tragt ihr als Käufer die Risiken trotzdem mit, weil sie im gekauften Unternehmen stecken.
Was passiert mit Betriebsrentnern beim Asset Deal?
Beim Betriebsübergang gehen nur die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Käufer über. Zusagen von Rentnern und bereits ausgeschiedenen Mitarbeitenden bleiben in der Regel beim Verkäufer.
Können wir die Zusagen nach dem Kauf ändern?
Bereits erdiente Anwartschaften sind geschützt. Für die Zukunft lassen sich Regeln angleichen, oft aber nur mit Zustimmung der Mitarbeitenden oder über eine Betriebsvereinbarung. Lasst euch dabei rechtlich beraten.
Worauf ist bei Direktzusagen besonders zu achten?
Direktzusagen stehen als Pensionsrückstellungen in der Bilanz und können den Kaufpreis deutlich beeinflussen. Prüft, wie sie bewertet sind, ob sie ausfinanziert sind und ob sie beim Pensions-Sicherungs-Verein gemeldet sind.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
- § 1 BetrAVG – Zusage des Arbeitgebers, Einstandspflicht
- § 1a BetrAVG – Anspruch auf Entgeltumwandlung
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Neue Mitarbeitende bringen oft einen bAV-Vertrag mit. Entscheidend ist, ob ihr die alte Zusage übernehmt oder eine neue erteilt.
Wann der Zuschuss zur Entgeltumwandlung Pflicht ist und wie hoch er sein muss.
Keine generelle Pflicht, aber Pflichten auf Nachfrage: der Überblick.
