Jobwechsel: Kann ich meine bAV mitnehmen?
Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Job wechsle? Du kannst sie in den meisten Fällen mitnehmen. Dafür hast du sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dein neuer Arbeitgeber führt den Vertrag weiter oder überträgt dein Guthaben in seine bAV. Und wo eine Mitnahme ausnahmsweise nicht geht, bleibt dein Vertrag einfach bestehen.
- Du kannst deine bAV mitnehmen: In den meisten Fällen nimmst du sie zum neuen Arbeitgeber mit. Darauf hast du sogar einen gesetzlichen Anspruch.
- 12 Monate Zeit: So lange kannst du die Übertragung nach deinem Austritt verlangen.
- Ausnahmen: Im öffentlichen und kirchlichen Dienst geht die Mitnahme meist nicht, deine Ansprüche bleiben aber erhalten.
- Früh ansprechen: Am einfachsten regelst du die Mitnahme gleich bei der Einstellung.
Du kannst deine bAV mitnehmen
Gute Nachricht: Deine betriebliche Altersvorsorge kannst du zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Du hast darauf einen gesetzlichen Anspruch (§ 4 Abs. 3 BetrAVG), wenn:
- deine bAV als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds läuft,
- deine Zusage nach dem 31.12.2004 erteilt wurde,
- dein Guthaben unter der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt.
Wichtig: Die Übertragung musst du innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende deines alten Arbeitsverhältnisses verlangen.
4 Wege, um deine bAV mitzunehmen
Zwei Wege nehmen deinen Vertrag wirklich mit, zwei lassen ihn beim alten Versicherer. Welcher passt, hängt von deinem Vertrag und deinem neuen Arbeitgeber ab:
| Weg | Was passiert | Zuschuss und Steuervorteil | Darauf achten |
|---|---|---|---|
| Weiterführen lassen | Dein neuer Arbeitgeber führt deinen bestehenden Vertrag weiter | Ja | ob er die alte Zusage übernimmt oder eine neue erteilt |
| Übertragen | Dein Guthaben wechselt in die bAV deines neuen Arbeitgebers | Ja | Garantien des alten Vertrags im Vergleich zum neuen |
| Privat weiterführen | Du zahlst selbst weiter | Nein, Beiträge aus dem Nettogehalt | ob sich das ohne Zuschuss lohnt |
| Beitragsfrei stellen | Der Vertrag ruht, das Guthaben bleibt erhalten | Keine neuen Beiträge | wie sich das Guthaben in deinem Tarif weiter entwickelt |
Weiterführen oder Übertragen ist häufig attraktiv, wenn dein neuer Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt. Prüf vorher, ob dein alter Vertrag bessere Garantien hat als ein neuer.
So läuft die Mitnahme ab
Den größten Teil erledigt dein neuer Arbeitgeber:
- Deine HR entscheidet, ob sie den Vertrag weiterführt oder dein Guthaben in ihre bAV überträgt.
- Die Versicherer wickeln es ab: Beim Weiterführen wechselt nur der Versicherungsnehmer, beim Übertragen holt der neue Versicherer das Guthaben beim alten ab.
- Deine Beiträge laufen weiter, ab jetzt über die Gehaltsabrechnung deines neuen Arbeitgebers.
Gleich bei der Einstellung ansprechen!
Sag deiner neuen Personalabteilung schon im ersten Gespräch, dass du eine bAV mitbringst. Dann kann sie die Mitnahme zusammen mit dem Arbeitsvertrag regeln, und deine Vorsorge läuft ohne Lücke weiter.
Wann die Mitnahme nicht geht
Bei einer Zusatzversorgung im öffentlichen oder kirchlichen Dienst funktioniert die Mitnahme in der Regel nicht:
- Öffentlicher Dienst, zum Beispiel VBL oder kommunale Zusatzversorgungskassen
- Kirchlicher Dienst, zum Beispiel die kirchlichen Zusatzversorgungskassen (KZVK, EZVK)
Diese Systeme haben eigene Regeln. Wechselst du in die Privatwirtschaft, lässt sich die Versorgung meist nicht in eine Direktversicherung übertragen. Kein Grund zur Sorge: Was du dort erworben hast, bleibt in der Regel erhalten und wird dir später als Rente ausgezahlt.
Wann die Mitnahme geht, aber mit mehr Aufwand
In diesen Fällen geht die Mitnahme, aber nur, wenn alle zustimmen:
- Direktzusage oder Unterstützungskasse: Alter und neuer Arbeitgeber müssen sich einigen.
- Zusage vor 2005: Kein gesetzlicher Anspruch, eine Übertragung ist aber im Einvernehmen möglich.
- Guthaben über der Beitragsbemessungsgrenze: Kein gesetzlicher Anspruch, oft hilft aber das Übertragungsabkommen der Versicherer.
Klappt es nicht, ruht dein Vertrag beitragsfrei bis zur Rente. Eine Direktversicherung wird dabei weiter verzinst.
Viele Personalabteilungen kennen die Regeln zur Mitnahme nicht im Detail. Dieser Flyer erklärt deiner HR auf einer Seite, worauf sie achten sollte, und wie wir den Vertrag in 48 Stunden kostenlos prüfen.
Was dein neuer Arbeitgeber wissen sollte
Dein neuer Arbeitgeber muss nicht genau deinen Vertrag übernehmen. Er muss dir aber eine bAV ermöglichen: Du hast Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) und innerhalb der Frist auf Übertragung deines Guthabens. Das gilt vom ersten Arbeitstag an, auch in der Probezeit.
Welcher Zuschuss gilt, hängt davon ab, wie dein Vertrag weitergeführt wird. Mindestens steht dir der gesetzliche Zuschuss zu. Mehr für deine HR unter Vertragsübernahme bAV.
Fazit
Beim Jobwechsel kannst du deine bAV fast immer mitnehmen. Am besten tust du das auch, denn dann sparst du weiter mit Zuschuss und Steuervorteil.
Wir empfehlen, die Mitnahme gleich bei der Einstellung anzusprechen und die 12-Monats-Frist im Blick zu behalten.
Die 3 wichtigsten nächsten Schritte
1. HR fragen
Frag deine neue Personalabteilung, wie sie mit mitgebrachten Verträgen umgeht, am besten schon vor dem ersten Arbeitstag.
2. Unterlagen übergeben
Gib deiner HR den Versicherungsschein, die Vertragsnummer, das Formular deines Versicherers und unseren Flyer.
3. Gehaltsabrechnung prüfen
Auf deiner ersten Abrechnung sollte die Entgeltumwandlung wieder auftauchen. Wenn nicht, frag nach.
Häufige Fragen
Verliere ich Geld, wenn ich den Job wechsle?
Nein, dein Guthaben bleibt erhalten. Nachteile können entstehen, wenn ein neuer Vertrag schlechtere Garantien hat als der alte. Deshalb lohnt der Vergleich vor einer Übertragung.
Muss mein neuer Arbeitgeber meinen Vertrag übernehmen?
Nicht genau diesen Vertrag. Er muss dir aber eine bAV ermöglichen und innerhalb der 12-Monats-Frist dein Guthaben übernehmen, wenn du das verlangst.
Was ist mit dem Geld, das mein Arbeitgeber allein eingezahlt hat?
Bei Zusagen ab 2018 bleibt es dir, wenn deine Zusage mindestens drei Jahre bestand und du mindestens 21 Jahre alt bist (§ 1b BetrAVG). Für ältere Zusagen gelten teils Übergangsregeln. Was du selbst per Entgeltumwandlung eingezahlt hast, gehört dir sofort.
Gilt das auch in der Probezeit?
Ja, deine Ansprüche gelten ab dem ersten Arbeitstag. Du musst nicht bis zum Ende der Probezeit warten.
Was ist, wenn mein neuer Arbeitgeber keine bAV anbietet?
Dann kannst du eine verlangen. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, und dein Arbeitgeber muss dir dafür mindestens eine Direktversicherung anbieten. Dein Guthaben kann dorthin übertragen werden.
Was ist, wenn ich zwischen zwei Jobs eine Pause habe?
Dann kannst du den Vertrag in der Zwischenzeit beitragsfrei stellen oder privat weiterzahlen. Die 12-Monats-Frist läuft ab dem Ende des alten Arbeitsverhältnisses.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 1a BetrAVG – Anspruch auf Entgeltumwandlung
- § 1b BetrAVG – Unverfallbarkeit
- § 4 BetrAVG – Übertragung (Gesetze im Internet)
- § 30b BetrAVG – Übergangsregel zu § 4 Abs. 3
- Deutsche Rentenversicherung – Beitragsbemessungsgrenze 2026
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Neue Mitarbeitende bringen oft einen bAV-Vertrag mit. Der Vertrag kann weiterlaufen, entscheidend ist aber, ob die alte Zusage übernommen oder eine neue erteilt wird. Die Seite erklärt beide Wege und die Haftungsrisiken.
Bei der Deckungskapitalübertragung wechselt nur das Guthaben zum neuen Arbeitgeber, die alte Zusage erlischt. Die Seite erklärt Ablauf, 12-Monats-Frist, Kosten und Steuern.
Innerhalb von 12 Monaten nach dem Austritt können Mitarbeitende die Übertragung ihrer bAV verlangen. Die Seite erklärt, wann die Frist beginnt, wann sie endet und was danach gilt.