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Jobwechsel: Kann ich meine bAV mitnehmen?

Was passiert mit meiner bAV, wenn ich den Job wechsle? Du kannst sie in den meisten Fällen mitnehmen. Dafür hast du sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dein neuer Arbeitgeber führt den Vertrag weiter oder überträgt dein Guthaben in seine bAV. Und wo eine Mitnahme ausnahmsweise nicht geht, bleibt dein Vertrag einfach bestehen.

Das Wichtigste in Kürze
Inhaltsverzeichnis

Du kannst deine bAV mitnehmen

Gute Nachricht: Deine betriebliche Altersvorsorge kannst du zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Du hast darauf einen gesetzlichen Anspruch (§ 4 Abs. 3 BetrAVG), wenn:

  • deine bAV als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds läuft,
  • deine Zusage nach dem 31.12.2004 erteilt wurde,
  • dein Guthaben unter der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt.

Wichtig: Die Übertragung musst du innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende deines alten Arbeitsverhältnisses verlangen.

4 Wege, um deine bAV mitzunehmen

Zwei Wege nehmen deinen Vertrag wirklich mit, zwei lassen ihn beim alten Versicherer. Welcher passt, hängt von deinem Vertrag und deinem neuen Arbeitgeber ab:

WegWas passiertZuschuss und SteuervorteilDarauf achten
Weiterführen lassenDein neuer Arbeitgeber führt deinen bestehenden Vertrag weiterJaob er die alte Zusage übernimmt oder eine neue erteilt
ÜbertragenDein Guthaben wechselt in die bAV deines neuen ArbeitgebersJaGarantien des alten Vertrags im Vergleich zum neuen
Privat weiterführenDu zahlst selbst weiterNein, Beiträge aus dem Nettogehaltob sich das ohne Zuschuss lohnt
Beitragsfrei stellenDer Vertrag ruht, das Guthaben bleibt erhaltenKeine neuen Beiträgewie sich das Guthaben in deinem Tarif weiter entwickelt

Weiterführen oder Übertragen ist häufig attraktiv, wenn dein neuer Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt. Prüf vorher, ob dein alter Vertrag bessere Garantien hat als ein neuer.

So läuft die Mitnahme ab

Den größten Teil erledigt dein neuer Arbeitgeber:

  • Deine HR entscheidet, ob sie den Vertrag weiterführt oder dein Guthaben in ihre bAV überträgt.
  • Die Versicherer wickeln es ab: Beim Weiterführen wechselt nur der Versicherungsnehmer, beim Übertragen holt der neue Versicherer das Guthaben beim alten ab.
  • Deine Beiträge laufen weiter, ab jetzt über die Gehaltsabrechnung deines neuen Arbeitgebers.
FINABRO Praxis Tipp

Gleich bei der Einstellung ansprechen!

Sag deiner neuen Personalabteilung schon im ersten Gespräch, dass du eine bAV mitbringst. Dann kann sie die Mitnahme zusammen mit dem Arbeitsvertrag regeln, und deine Vorsorge läuft ohne Lücke weiter.

Wann die Mitnahme nicht geht

Bei einer Zusatzversorgung im öffentlichen oder kirchlichen Dienst funktioniert die Mitnahme in der Regel nicht:

  • Öffentlicher Dienst, zum Beispiel VBL oder kommunale Zusatzversorgungskassen
  • Kirchlicher Dienst, zum Beispiel die kirchlichen Zusatzversorgungskassen (KZVK, EZVK)

Diese Systeme haben eigene Regeln. Wechselst du in die Privatwirtschaft, lässt sich die Versorgung meist nicht in eine Direktversicherung übertragen. Kein Grund zur Sorge: Was du dort erworben hast, bleibt in der Regel erhalten und wird dir später als Rente ausgezahlt.

Wann die Mitnahme geht, aber mit mehr Aufwand

In diesen Fällen geht die Mitnahme, aber nur, wenn alle zustimmen:

  • Direktzusage oder Unterstützungskasse: Alter und neuer Arbeitgeber müssen sich einigen.
  • Zusage vor 2005: Kein gesetzlicher Anspruch, eine Übertragung ist aber im Einvernehmen möglich.
  • Guthaben über der Beitragsbemessungsgrenze: Kein gesetzlicher Anspruch, oft hilft aber das Übertragungsabkommen der Versicherer.

Klappt es nicht, ruht dein Vertrag beitragsfrei bis zur Rente. Eine Direktversicherung wird dabei weiter verzinst.

Gib deiner neuen HR diesen Flyer mit

Viele Personalabteilungen kennen die Regeln zur Mitnahme nicht im Detail. Dieser Flyer erklärt deiner HR auf einer Seite, worauf sie achten sollte, und wie wir den Vertrag in 48 Stunden kostenlos prüfen.

Was dein neuer Arbeitgeber wissen sollte

Dein neuer Arbeitgeber muss nicht genau deinen Vertrag übernehmen. Er muss dir aber eine bAV ermöglichen: Du hast Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) und innerhalb der Frist auf Übertragung deines Guthabens. Das gilt vom ersten Arbeitstag an, auch in der Probezeit.

Welcher Zuschuss gilt, hängt davon ab, wie dein Vertrag weitergeführt wird. Mindestens steht dir der gesetzliche Zuschuss zu. Mehr für deine HR unter Vertragsübernahme bAV.

Fazit

Beim Jobwechsel kannst du deine bAV fast immer mitnehmen. Am besten tust du das auch, denn dann sparst du weiter mit Zuschuss und Steuervorteil.

Wir empfehlen, die Mitnahme gleich bei der Einstellung anzusprechen und die 12-Monats-Frist im Blick zu behalten.

Next steps

Die 3 wichtigsten nächsten Schritte

1. HR fragen

Frag deine neue Personalabteilung, wie sie mit mitgebrachten Verträgen umgeht, am besten schon vor dem ersten Arbeitstag.

2. Unterlagen übergeben

Gib deiner HR den Versicherungsschein, die Vertragsnummer, das Formular deines Versicherers und unseren Flyer.

3. Gehaltsabrechnung prüfen

Auf deiner ersten Abrechnung sollte die Entgeltumwandlung wieder auftauchen. Wenn nicht, frag nach.

Häufige Fragen

Verliere ich Geld, wenn ich den Job wechsle?
Nein, dein Guthaben bleibt erhalten. Nachteile können entstehen, wenn ein neuer Vertrag schlechtere Garantien hat als der alte. Deshalb lohnt der Vergleich vor einer Übertragung.

Muss mein neuer Arbeitgeber meinen Vertrag übernehmen?
Nicht genau diesen Vertrag. Er muss dir aber eine bAV ermöglichen und innerhalb der 12-Monats-Frist dein Guthaben übernehmen, wenn du das verlangst.

Was ist mit dem Geld, das mein Arbeitgeber allein eingezahlt hat?
Bei Zusagen ab 2018 bleibt es dir, wenn deine Zusage mindestens drei Jahre bestand und du mindestens 21 Jahre alt bist (§ 1b BetrAVG). Für ältere Zusagen gelten teils Übergangsregeln. Was du selbst per Entgeltumwandlung eingezahlt hast, gehört dir sofort.

Gilt das auch in der Probezeit?
Ja, deine Ansprüche gelten ab dem ersten Arbeitstag. Du musst nicht bis zum Ende der Probezeit warten.

Was ist, wenn mein neuer Arbeitgeber keine bAV anbietet?
Dann kannst du eine verlangen. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, und dein Arbeitgeber muss dir dafür mindestens eine Direktversicherung anbieten. Dein Guthaben kann dorthin übertragen werden.

Was ist, wenn ich zwischen zwei Jobs eine Pause habe?
Dann kannst du den Vertrag in der Zwischenzeit beitragsfrei stellen oder privat weiterzahlen. Die 12-Monats-Frist läuft ab dem Ende des alten Arbeitsverhältnisses.

Dein neuer Arbeitgeber hat Fragen zur bAV?
Wir klären die Mitnahme in 48 Stunden, kostenlos für Arbeitgeber. Oder schreib uns: service@finabro.de
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Julia FelsenheimerSr. People Ops Managerin bei Kapten und Son
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Michaela de MartinHR Generalistin bei Erste Hausverwaltung
Die Zusammenarbeit mit FINABRO ist nicht nur professionell und zuverlässig, sondern auch menschlich sehr angenehm – mit Expertise und Engagement ist die bAV für uns und unsere Mitarbeitenden leicht verständlich und zugänglich.
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Andreas ZimmermannPersonalleiter bei MoschMosch
Es war ein Glücksfall, dass wir FINABRO begegnet sind. Das Projekt mit ihnen war sehr smart und hat in der Umsetzung für uns sehr gut funktioniert.
Maria D.
Die Beratung und der Abschluss bei FINABRO waren easy und sehr unkompliziert.
Andre W.
Ich hatte schon länger darüber nachgedacht, mich um meine Altersvorsorge zu kümmern, weil mich mein persönlicher Finanzberater darauf hingewiesen hat. Als ich ihm die Aufstellung von FINABRO gezeigt habe, meinte er, es ist phantastisch und ich solle es auf jeden Fall machen. Allein schon die Boni über den Arbeitgeber sind laut ihm sehr gut.
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