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12-Monats-Frist bei der bAV-Übertragung

Bis wann kann die Übertragung verlangt werden? Wer den Job wechselt, kann seine bAV innerhalb von 12 Monaten zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Die Frist beginnt mit dem Ende des alten Arbeitsverhältnisses, nicht mit dem Start im neuen Job. Bei den meisten Versicherern geht es sogar bis 15 Monate. Danach ist eine Übertragung nur noch möglich, wenn alle Beteiligten zustimmen.

Das Wichtigste in Kürze
Inhaltsverzeichnis

12 Monate Zeit für die Übertragung

Mitarbeitende können innerhalb eines Jahres nach Ende des Arbeitsverhältnisses verlangen, dass der Übertragungswert ihrer bAV zum neuen Arbeitgeber übertragen wird (§ 4 Abs. 3 BetrAVG). Der neue Arbeitgeber muss dann eine wertgleiche Zusage erteilen.

Der Anspruch gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, für Zusagen ab 2005 und bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 101.400 €).

Entscheidend ist das Austrittsdatum

Die Frist beginnt mit dem rechtlichen Ende des alten Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist also das Austrittsdatum, nicht der Start im neuen Job. Eine Pause zwischen zwei Jobs verkürzt die Zeit, die dem neuen Arbeitgeber bleibt.

Ende des alten ArbeitsverhältnissesGesetzliche Frist endetFrist nach Übertragungsabkommen endet
31.03.202631.03.202730.06.2027
30.06.202630.06.202730.09.2027
31.12.202631.12.202731.03.2028
FINABRO Praxis Tipp

Austrittsdatum gleich notieren!

Fragt bei der Einstellung nach dem Ende des alten Arbeitsverhältnisses und notiert beide Fristenden. Dann läuft keine Frist unbemerkt ab.

Bei den meisten Versicherern: 15 Monate

Neben dem gesetzlichen Anspruch gibt es das Übertragungsabkommen der Versicherer, dem die meisten Versicherer beigetreten sind. Es ist großzügiger, gilt aber nur, wenn beide Versorgungsträger mitmachen:

  • Gesetzlicher Anspruch: 12 Monate, Mitarbeitende verlangen die Übertragung vom ehemaligen Arbeitgeber, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Übertragungsabkommen: 15 Monate nach dem Ausscheiden, der neue Arbeitgeber stellt den Antrag, ohne Höchstbetrag, ohne Abzüge.

Den Ablauf der Übertragung beschreiben wir unter Deckungskapitalübertragung bAV.

Rechtzeitig und schriftlich verlangen

Das Verlangen richtet sich an den ehemaligen Arbeitgeber (§ 4 Abs. 3 BetrAVG). Wurde der Vertrag nach dem Austritt privat fortgeführt oder gilt die versicherungsvertragliche Lösung, richtet es sich an den Versorgungsträger.

Am besten schriftlich, damit der Zeitpunkt belegt ist. Entscheidend ist, dass die Übertragung innerhalb der Frist verlangt wird. Die Abwicklung kann auch danach erfolgen.

Der 48-Stunden bAV-Vertragscheck

Die Frist läuft? Schick uns den Vertrag. Innerhalb von 48 Stunden erhaltet ihr eine schriftliche Empfehlung, welcher Weg noch offen ist. Kostenlos und unverbindlich.

Sonderfälle: Freistellung, Pause, ältere Zusagen

  • Freistellung: Es zählt das Ende des Arbeitsverhältnisses, meist das Ende der Kündigungsfrist, nicht der letzte Arbeitstag.
  • Pause zwischen zwei Jobs: Die Frist läuft trotzdem ab dem Austritt. In der Zwischenzeit kann der Vertrag beitragsfrei ruhen oder privat weiterlaufen.
  • Guthaben über der Beitragsbemessungsgrenze: Kein gesetzlicher Anspruch, aber eine Übertragung über das Übertragungsabkommen ist möglich.
  • Zusage vor 2005: Der gesetzliche Anspruch gilt nicht (§ 30b BetrAVG). Möglich bleiben Übertragungsabkommen und Einvernehmen.
  • HR bearbeitet verspätet: Unkritisch, solange die Übertragung rechtzeitig verlangt wurde.

Nach Ablauf: nur noch im Einvernehmen

Nach 12 Monaten besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung mehr, nach 15 Monaten greift auch das Übertragungsabkommen nicht mehr. Möglich bleibt die Übertragung im Einvernehmen von altem Arbeitgeber, neuem Arbeitgeber und Mitarbeitenden (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG).

Alternativ wird der Vertrag weitergeführt oder ruht beitragsfrei beim alten Versorgungsträger. Welche Wege es gibt, zeigt die Übersicht unter Vertragsübernahme bAV.

Fazit

Die 12-Monats-Frist ist kurz, und sie läuft oft schon, bevor der neue Job beginnt.

Wir empfehlen, mitgebrachte Verträge gleich bei der Einstellung zu klären. Dann bleibt genug Zeit, den besten Weg zu wählen.

Next steps

Die 2 wichtigsten nächsten Schritte

1. Austrittsdatum notieren

Fragt nach dem Ende des alten Arbeitsverhältnisses und tragt beide Fristenden ein.

2. Weg festlegen

Klärt innerhalb der Frist, ob ihr den Vertrag weiterführt oder das Guthaben übertragt. Der 48-Stunden bAV-Vertragscheck hilft bei der Entscheidung.

Häufige Fragen

Wem gegenüber muss die Übertragung verlangt werden?
Gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber. Bei der versicherungsvertraglichen Lösung oder nach privater Fortführung gegenüber dem Versorgungsträger.

Gilt die Frist auch, wenn die alte Zusage übernommen wird?
Nein. Die Übernahme der Zusage nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG ist an keine Frist gebunden, braucht aber das Einvernehmen aller Beteiligten.

Was passiert, wenn beide Fristen verpasst wurden?
Dann ist die Übertragung nur noch einvernehmlich möglich. Stimmt der alte Versorgungsträger nicht zu, bleiben Weiterführung oder beitragsfreie Fortführung.

Noch Fragen zur Frist?
Lernen wir uns unverbindlich kennen. Oder schreib uns: service@finabro.de
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