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DKÜ: Drei Buchstaben, die Arbeitgebern viel Ärger ersparen

Ein sehr sperriges Wort, das kaum jemand kennt. Warum es so wichtig ist, wenn neue Mitarbeitende ihre bAV mitbringen.

Markus Riedel
Markus Riedel 24. Mai 2025
DKÜ

Seit drei Jahren finden Firmen wegen drei Buchstaben den Weg zu mir als Kunde: DKÜ, ausgesprochen Deckungskapitalübertragung. Ja, ein sehr sperriges Wort und kaum jemandem bekannt, der sich nicht täglich mit der bAV auseinandersetzt. Aber warum ist es denn nun so wichtig?

Die Situation kennen viele

Bei 80 % meiner Neukunden gibt es noch keine systematische bAV, also keinen Gruppenvertrag, keine Versorgungsordnung oder Ähnliches. Dann kommt im Recruiting plötzlich die Frage nach einem bestehenden bAV-Vertrag, häufig so: „Kann ich den Vertrag schon bei euch weiterführen, oder?“ Klar, dass die erste Reaktion von HR dann ist: „Klar, kein Problem, das kriegen wir schon hin.“

Dann kommt der erste Arbeitstag, und das Thema kommt wieder auf. Plötzlich bekommt die Firma sehr viele Dokumente von der Versicherung und muss Unterschriften leisten. Da keimen erste Zweifel auf: Ist das denn so richtig, was wir da machen? Warum werden wir jetzt „Versicherungsnehmer“? Wieso braucht es so viele Formulare und Dokumente? Meistens folgt die Frage, wie viel Zuschuss man jetzt bezahlen muss. Und was ist eigentlich mit den bestehenden Mitarbeitenden? Müssen wir denen nun auch etwas anbieten?

Weiterführen oder übertragen?

Was die beiden Wege bedeuten

Klingt einfach

Alten Vertrag weiterführen

Für Mitarbeitende
klingt einfach und risikolos
Für das Unternehmen
ist es das nicht: viele Dokumente von der Versicherung, Unterschriften, das Unternehmen wird Versicherungsnehmer
Vom Gesetzgeber gewollt

Deckungskapital übertragen (DKÜ)

Vorteile
kostenfrei und risikofrei
Warum kaum einer sie kennt
bringt ein bisschen Arbeit mit sich und benötigt Fachwissen
Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung.

Die andere Möglichkeit: DKÜ

Den Vertrag weiterführen wie bisher, das klingt ja erst einmal unkompliziert und risikolos. Ist es leider nicht. Für die Mitarbeitenden klingt es einfach und risikolos, aber für das Unternehmen ist es das nicht.

Es gibt eine andere Möglichkeit, und die ist kostenfrei, risikofrei und sogar vom Gesetzgeber gewollt. Aber kaum einer kennt sie, denn sie bringt ein bisschen Arbeit mit sich und benötigt Fachwissen. Die drei magischen Buchstaben sind: DKÜ.

Dazu kommt ein Klassiker, der mir total missfällt: Viele Berufskolleg:innen denken bei der DKÜ mehr an ihre Vergütung als an die Altersvorsorge der Mitarbeitenden. Das kann ich nicht nachvollziehen, denn die DKÜ gehört genauso zur Arbeit wie die Neuabschlüsse.

Generell von einer Portierung abzuraten, nur weil der alte Vertrag einen höheren Rentenfaktor oder Garantiezins hat, halte ich übrigens für falsch. Auch dann können ein höherer Arbeitgeberzuschuss beim neuen Arbeitgeber oder andere Verbesserungen ein Argument für die Portierung sein.

Wie wir bei FINABRO vorgehen

Hier kommen wir von FINABRO ins Spiel und erklären erst einmal die Grundzüge der betrieblichen Altersvorsorge. Einer der Punkte ist dabei immer der Umgang mit mitgebrachten Versorgungen. Der Unterschied zwischen Übernahme und Übertragung nimmt in den meisten Gesprächen viel Raum ein. Ich mache diese Aufklärungsarbeit aber gerne, denn sie schafft ein Grundverständnis der bAV.

Für die meisten Firmen schaffen wir dann eine Struktur in der bAV und regeln auch klar den Umgang mit mitgebrachten Versorgungen, zum Beispiel per DKÜ.

Markus Riedel
Markus Riedel

Experte für betriebliche Altersvorsorge bei FINABRO. Begleitet Arbeitgeber bei Einführung, Übernahme und Prüfung von Versorgungszusagen.

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