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Blog · bAV in der Praxis
Jobwechsel: Warum die bAV so oft auf der Strecke bleibt
Die Regeln beim Arbeitgeberwechsel sind klar, doch in der Praxis hatten weniger als 10 % ihre bAV mit dem neuen Arbeitgeber geklärt.
Altersvorsorge bringt nur etwas, wenn man sie auch konsequent durchzieht. Gerade beim Arbeitgeberwechsel wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zum entscheidenden Knackpunkt. Eigentlich ist die Sache einfach geregelt: Wertübertragung auf den neuen Anbieter oder Fortführung der bisherigen Versorgung. Doch die Praxis sieht leider ganz anders aus.
Was ich herausgefunden habe
In den letzten Wochen habe ich konsequent alle Arbeitnehmenden kontaktiert, die in den letzten anderthalb Jahren ihren Arbeitgeber gewechselt haben. Das Ergebnis war, gelinde gesagt, erschreckend:
- Weniger als 10 % hatten ihre bAV bereits mit dem neuen Arbeitgeber geklärt.
- Die meisten hatten das Thema noch nicht einmal angesprochen, obwohl die Probezeit längst vorbei war.
- Und in einigen Fällen wurde von Arbeitgeberseite behauptet, die bAV könne im neuen Betrieb gar nicht fortgesetzt werden.
Das Ergebnis meiner Umfrage
Arbeitnehmende mit Jobwechsel in den letzten 1,5 Jahren
Was jetzt nötig ist
Wenn wir wirklich wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter gut abgesichert sind, dann reicht es nicht, nur gesetzliche Möglichkeiten vorzusehen. Es braucht aktive Kommunikation, Aufklärung und Begleitung, sowohl von Arbeitgebern als auch von Berater:innen.
Auch bei den Versorgungsträgern sehe ich Möglichkeiten, die Situation zu verbessern. Ein einfacher Test: das Schreiben, das nach der Meldung zum Ausscheiden an die Mitarbeitenden geht, drei Menschen außerhalb der bAV- und Versicherungsbubble zeigen. Verstehen sie, was sie tun sollen? Verstehen sie die Konsequenzen? Ich nehme an: nein. Gleichzeitig müssen aber auch die Vermittler:innen aktiv an den Prozess ran.

Experte für betriebliche Altersvorsorge bei FINABRO. Begleitet Arbeitgeber bei Einführung, Übernahme und Prüfung von Versorgungszusagen.
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