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Die bAV ist keine Pflicht. In der Praxis aber schon
Laut Google und Gemini ist die bAV keine generelle Pflicht, in der Praxis haben wachsende Unternehmen aber sehr wohl eine.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in Deutschland keine Pflicht! Doch, in der Praxis schon. Verwirrt? Du bist nicht allein.
Wenn man googelt oder Gemini fragt, liest man: „Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in Deutschland keine generelle Pflicht.“ Das sagen sowohl Gemini als auch die Top-Ergebnisse bei Google. „Na gut, dann muss ich mich ja nicht damit beschäftigen“, könnte sich die People Manager:in verständlicherweise denken.
In der Praxis haben wachsende Unternehmen sehr wohl eine Pflicht
Juristisch entsteht die Verpflichtung erst dann, wenn die erste Mitarbeiter:in nach einer bAV fragt. Und genau da beginnt die Verwirrung: Was heißt eigentlich „danach fragen“? Reicht ein vorsichtiges Nachhaken, ein lockeres „Wie läuft das bei uns mit der bAV?“ Oder muss man mit Paragrafen und Rechtsanspruch auftreten?
Realistisch betrachtet ist es nur eine Frage der Zeit. Heißt: Unternehmen mit Wachstumsambitionen sollten die bAV einführen, bevor die Nachfrage kommt.
Ich finde es blöd, dass man das nicht einfach gesetzlich umdreht und eine Angebotspflicht für alle einführt. Das wäre viel einfacher zu kommunizieren. So entsteht eine vermeintliche Unklarheit, die eigentlich gar keine sein sollte. Denn mit der ersten Deckungskapitalübertragung (DKÜ), wenn jemand seine bAV vom früheren Arbeitgeber mitbringt, kommt das Thema ja sowieso.
Ob Pflicht oder nicht: eine ziemlich gute Sache
Ob Pflicht oder nicht: Wir bekommen in Deutschland nur ca. 50 % unseres Gehalts als gesetzliche Rente. Wir müssen also aktiv werden. Deshalb ist es richtig, wenn wir als Arbeitgeber eine Verantwortung übernehmen und unsere Mitarbeitenden unterstützen. Ob das juristisch verpflichtend ist oder nicht, ist dann eigentlich zweitrangig.
Vereinfacht, aber nicht falsch
Dieser Beitrag ist übrigens aus einer Diskussion zwischen Markus Riedel und mir entstanden. Ich halte es oft für richtig, unseren Kund:innen, in der Regel Start-ups und Scale-ups, zu sagen: „Es gibt eine bAV-Pflicht.“ Markus meinte, völlig zu Recht: Wir sollten nicht mit „einfachen Vertriebswahrheiten“ arbeiten, wir müssen seriöser sein.
Genau da liegt die Herausforderung. Ich will nicht nur ein „einfacher Vertriebler“ sein, sondern ein guter Berater, der Komplexität reduziert. Dabei entstehen dann eben Aussagen wie „bAV ist Pflicht“: vereinfacht, aber nicht falsch, aber gegebenenfalls auch nicht richtig.
Mein Fazit
Die bAV sollte von allen Unternehmen als Pflicht verstanden werden. Auch wenn, zur Klarstellung, die juristische Pflicht nicht für jedes Unternehmen gilt.

Gründer von FINABRO. Schreibt über Altersvorsorge, Langlebigkeit und betriebliche Vorsorge, die alle Mitarbeitenden erreicht.
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