Gut erklärt | FINABRO

Arbeitgeberzuschuss bAV

So viel müsst ihr als Arbeitgeber zahlen

Inhaltsverzeichnis

Das wichtigste in Kürze

Video-Zusammenfassung

Du hast nur 90 Sekunden? Hier ist die Zusammenfassung unseres Experten Markus.

Zuschuss gesetzlich vorgeschrieben

Wusstest du, dass einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss gibt? Lass uns erklären:
Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einen Zuschuss zu zahlen. Das gilt immer dann, wenn ihr durch diese Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart – und das ist meistens der Fall.

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuschuss beträgt 15 % des umgewandelten Gehalts. Ihr müsst diesen Zuschuss leisten, wenn eure Mitarbeiter:innen z. B. über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sparen.

(Quelle: §1a BetrAVG)

Zuschuss einfach erklärt

Kurz erklärt: Entgeltumwandlung bedeutet, dass Mitarbeiter:innen einen Teil ihres Bruttogehalts für ihre Altersvorsorge zurücklegen. Dadurch verringern sich ihre und eure Sozialversicherungsbeiträge. Und genau diese Ersparnis müsst ihr als Arbeitgeber weitergeben – in Form eines Zuschusses.

Ihr könnt das sehr genau berechnen (sogenannte „spitze Abrechnung“) oder einfach pauschal 15 % auf alle Umwandlungsbeträge dazuzahlen.

Rechtlicher Rahmen

Die Pflicht ergibt sich aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Wenn eure Mitarbeiter:innen an der bAV teilnehmen und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, spart ihr Abgaben zur Sozialversicherung. Das Gesetz verpflichtet euch, diese Ersparnis weiterzugeben.

Abweichungen gelten nur, wenn bei euch ein Tarifvertrag etwas anderes regelt. Wenn nicht, gilt: Zuschuss ist Pflicht.

Pauschal oder individuell

Wenn ihr euch für die spitze Abrechnung entscheidet, wird für jede:n Mitarbeiter:in individuell berechnet, wie viel ihr spart und damit auch zuschießen müsst. Das ist genau, aber aufwändig in der Umsetzung.

Einfacher ist die pauschale Variante: Ihr zahlt pauschal 15 % Zuschuss auf alle Umwandlungsbeträge – unabhängig davon, wie viel ihr konkret spart. Das ist fair, leicht administrierbar und vermeidet Fehler.

Gut zu wissen: Der Zuschuss muss nur auf Gehaltsumwandlungen bis zu 322 € pro Monat (2025) gezahlt werden – das entspricht 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.

Zuschuss als Benefit

Natürlich dürft ihr mehr als nur die Pflicht leisten. Ein höherer Zuschuss ist ein starkes Signal an eure Mitarbeiter:innen und ein attraktives Benefit. Ihr könnt z. B. statt 15 % einfach 30 %, 50 % oder sogar 100 % Zuschuss geben.

Wichtig: Egal welchen Beitrag ihr festlegt, er muss mindestens 15 % des Umwandlungsbetrags abdecken.

FINABRO Praxis Tipp

Gleicher Zuschuss für alle!

Bezahlt einfach für alle denselben Zuschuss. Das spart nicht nur Aufwand bei der Verwaltung, sondern reduziert auch Fehler. Ihr könnt dabei selbst festlegen, wie hoch der Zuschuss sein soll. Vom Minimum mit 15% könnt ihr einfach auf 20%, 30% oder 50% upgraden oder auch bis 100% bezahlen. The sky is the limit…

Zuschuss konkret berechnen

Ein:e Mitarbeiter:in wandelt 100 € vom Bruttogehalt in eine Direktversicherung um. Ihr spart ca. 20 € an Sozialversicherungsbeiträgen. Davon müsst ihr mindestens 15 € (15 %) als Zuschuss zahlen.

Ergebnis:

  • 100 € Eigenbeitrag + 15 € Zuschuss = 115 € Gesamtbeitrag

  • 5 € Nettoersparnis für euch als Arbeitgeber

Rechner kostenlos nutzen

Mit unserem kostenlosen Rechner könnt ihr eure Ersparnis und Zuschusspflicht schnell und genau berechnen. Damit seht ihr sofort, was euch die bAV tatsächlich kostet – meist weniger als gedacht.

Umsetzung im Unternehmen

Sobald ihr euch für eine Zuschusshöhe entschieden habt, informiert alle Mitarbeiter:innen darüber. Am besten macht ihr das verbindlich – durch eine schriftliche Regelung. Dies dient sowohl der Transparenz gegenüber den Mitarbeiter:innen als auch zum Schutz des Unternehmens.

Ihr habt dabei zwei Möglichkeiten:

  • Einzelvereinbarung mit jeder Person

  • Kollektive Vereinbarung für alle Mitarbeiter:innen

Unsere Empfehlung: Eine kollektive Vereinbarung per Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung. Das ist fair, spart Aufwand und verhindert rechtliche Unsicherheiten.

Wir helfen euch bei der Umsetzung.

FINABO Praxis Tipp

Immer Versorgungsordnung aufsetzen!

Mit einer Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung macht ihr klar, wer Anspruch auf welchen Zuschuss hat. Das schützt euch als Unternehmen und sorgt für Transparenz bei den Mitarbeiter:innen.

Tipp: Wir unterstützen euch mit unserem Partner und Fachanwalt bei der Umsetzung kostengünstig.

Rahmenbedingungen Steuer und Sozialversicherung

Beiträge zur bAV – sowohl Entgeltumwandlung als auch Arbeitgeberzuschuss – sind bis zu gewissen Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei:

  • Steuerfrei: Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 7.248 € jährlich)

  • Sozialversicherungsfrei: Bis 4 % der BBG (2025: 3.624 € jährlich)

Achtung: Der Zuschuss zählt in diesen Rahmen mit hinein – er kommt nicht zusätzlich oben drauf.

Zusammenfassung und Ausblick

Der Arbeitgeberzuschuss zur bAV ist kein Zusatz, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Aber: Wer ihn klug einsetzt, macht daraus ein echtes Benefit. Mit einem guten Zuschussmodell und einer klaren Kommunikation stärkt ihr Mitarbeiterbindung und entlastet eure Lohnabrechnung.

FINABRO hilft euch bei der Umsetzung – fachlich, technisch und menschlich.

Next steps

Die 3 wichtigsten nächsten Schritte

1. Zuschuss prüfen

Schaut in bestehende Verträge – zahlt ihr schon den richtigen Zuschuss?

2. Klare Vereinbarung

Vorhandene Vereinbarungen checken und fehlende Vereinbarungen schnell einführen.

3. Dauernd kommunizieren

Informiert eure Mitarbeiter:innen transparent und regelmäßig über eure Zuschussregelung z.B. mit FINABRO

Das sagen unsere Kund:innen

Julia Felsenheimer
Julia FelsenheimerSr. People Ops Managerin bei Kapten und Son
Das Projekt läuft wirklich gut - FINABRO hat in ein paar Tagen mehr erreicht, als der vorherige Berater in einem Jahr.
Michaela de Martin
Michaela de MartinHR Generalistin bei Erste Hausverwaltung
Die Zusammenarbeit mit FINABRO ist nicht nur professionell und zuverlässig, sondern auch menschlich sehr angenehm – mit Expertise und Engagement ist die bAV für uns und unsere Mitarbeitenden leicht verständlich und zugänglich.
Andreas Zimmermann
Andreas ZimmermannPersonalleiter bei MoschMosch
Es war ein Glücksfall, dass wir FINABRO begegnet sind. Das Projekt mit ihnen war sehr smart und hat in der Umsetzung für uns sehr gut funktioniert.
Maria D.
Die Beratung und der Abschluss bei FINABRO waren easy und sehr unkompliziert.
Andre W.
Ich hatte schon länger darüber nachgedacht, mich um meine Altersvorsorge zu kümmern, weil mich mein persönlicher Finanzberater darauf hingewiesen hat. Als ich ihm die Aufstellung von FINABRO gezeigt habe, meinte er, es ist phantastisch und ich solle es auf jeden Fall machen. Allein schon die Boni über den Arbeitgeber sind laut ihm sehr gut.

Die Umsetzung der bAV ist einfach mit dem richtigen Partner an der Seite.

Lernen wir uns unverbindlich kennenlernen?
4.8
powered by Google
Bleibe auf dem Laufenden

Jetzt zum FINABRO Newsletter anmelden

Nie wieder eine Neuigkeit verpassen.
Mit FINABRO

Weitere Informationen

Weitere Beiträge zu diesem Thema entdecken

Arbeitgeberzuschuss bAV 2025: so viel muss der Arbeitgeber zahlen

Picture of Markus Riedel - bAV-Experte

Markus Riedel - bAV-Experte

aktualisiert 28.04.2025

Aufrufe des Beitrags
0

Arbeitgeberzuschuss zur bAV: das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht für Arbeitgeber: jedes Unternehmen muss es anbieten 

  • min. 15 % Zuschuss: wenn Sozialversicherung gespart wird 

  • Rechner kostenfrei zum Download 

Das solltest du wissen

Hintergrund und gesetzliche Grundlage

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat in Deutschland eine wichtige Rolle in der ergänzenden Altersabsicherung. Eine der häufigsten Durchführungswege ist die Direktversicherung. Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wurde eine bedeutende Änderung eingeführt: Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlungen über Direktversicherungen einen Zuschuss zu leisten – sofern sie durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Der Zuschuss beträgt 15 % des umgewandelten Bruttoentgelts, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsersparnisse hat. Die Ersparnis entsteht, weil sich durch die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt des Arbeitnehmers reduziert.

  • Seit 01.01.2019: Zuschusspflicht für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungen.

  • Seit 01.01.2022: Zuschusspflicht gilt auch für bereits bestehende Entgeltumwandlungen, sofern diese über eine Direktversicherung laufen und nicht tarifvertraglich geregelt sind.

Ein Mitarbeiter wandelt monatlich 100 € seines Bruttogehalts in eine Direktversicherung um.
Der Arbeitgeber spart ca. 20 € an Sozialversicherungsbeiträgen.
Er ist nun verpflichtet, mindestens 15 € (15 %) zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss in die bAV einzuzahlen.
Der Gesamtbeitrag beträgt somit 115 € monatlich.

Der Zuschuss muss unmittelbar zusätzlich zur Entgeltumwandlung in den Vertrag eingezahlt werden – er darf nicht durch eine Erhöhung des Umwandlungsbetrags des Arbeitnehmers „verrechnet“ werden.
Viele Anbieter und Lohnabrechnungssysteme haben inzwischen standardisierte Prozesse zur automatisierten Umsetzung entwickelt.
Info-Beitrag Personio
Info-Beitrag DATEV

Es empfiehlt sich, den Arbeitgeberzuschuss vertraglich zu regeln – etwa in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag oder in einer separaten Versorgungsordnung.
Im Rahmen von Betriebsprüfungen müssen Nachweise über die ordnungsgemäße Zuschussgewährung geführt werden können.
Warum eigentliche eine Versorgungsordnung?

Sowohl die Entgeltumwandlung als auch der Arbeitgeberzuschuss sind bis zu 8 % der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) Rentenversicherung West steuerfrei, aktuell also bis zu 7.248 € jährlich.

Sozialversicherungsfrei sind Beiträge bis 4 % der BBG, also aktuell bis 3.624 € jährlich. Der Arbeitgeberzuschuss wird dabei nicht zusätzlich, sondern innerhalb dieses Rahmens berücksichtigt.

  • Prüfen Sie alle bestehenden Direktversicherungsverträge auf eine ordnungsgemäße Zuschussregelung.

  • Kommunizieren Sie transparent mit den Mitarbeitenden, insbesondere bei Verträgen aus der Zeit vor 2019.

  • Dokumentieren Sie Zuschüsse sauber in Lohnunterlagen und betrieblichen Regelungen.

  • Überwachen Sie die Einhaltung der BBG-Grenzen und der richtigen Versteuerung.

Fazit

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung ist eine gesetzlich verankerte Maßnahme zur Stärkung der Altersvorsorge. Unternehmen sind gut beraten, die Umsetzung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch strategisch klug zu gestalten – insbesondere im Hinblick auf Mitarbeiterbindung, HR-Prozesse und Lohnabrechnung.
Das geht mit FINABRO sehr einfach.

Konzept-Ideen

15% Zuschuss- gesetzliches Minimum
Einzelhandel Schuster GmbH, 10 Mitarbeiter, Ziel: Kostenneutral bleiben
20% Zuschuss - freiwillige Erhöhung
Hansa Logistik GmbH, 80 Mitarbeiter, Ziel: Mitarbeiterbindung
50% Zuschuss - strategischer Benefit
Meditech Systems GmbH, 120 Mitarbeiter, Ziel: Employer Branding

Das sagen unsere Kunden:

Andreas Zimmermann
Andreas ZimmermannPersonalleiter bei MoschMosch
Es war ein Glücksfall, dass wir FINABRO begegnet sind. Das Projekt mit ihnen war sehr smart und hat in der Umsetzung für uns sehr gut funktioniert.
Michaela de Martin
Michaela de MartinErste Hausverwaltung
Die Zusammenarbeit mit FINABRO ist nicht nur professionell und zuverlässig, sondern auch menschlich sehr angenehm – mit Expertise und Engagement ist das Thema betriebliche Altersvorsorge für uns und unsere Mitarbeitenden leicht verständlich und zugänglich.
Frank Erhard
Frank ErhardGeschäftsführer Lebenshilfe Rodenkirchen
Betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein für eine sorgenfreie Zukunft. Durch FINABROs Lösung der orts- und zeitunabhängigen digitalen Beratung war es möglich die bereits hohe Durchdringung an bAV-Verträgen noch weiter zu steigern.

Um mit der Demo starten zu können, benötigen wir noch Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.

Ihre Daten sind bei uns sicher und dienen ausschließlich für interne Zwecke weiter verarbeitet.