Arbeitgeberzuschuss bAV 2025
So viel müsst ihr als Arbeitgeber zahlen

Markus Riedel
Experte bAV
- Juli 17, 2025
Inhaltsverzeichnis
Das wichtigste in Kürze
- Pflicht für alle Arbeitgeber: ihr müsst einen Zuschuss zahlen
- Mind. 15% Zuschuss: wenn ihr Sozialversicherung spart, sind 15% verpflichtend
- Geringe Kosten: rechne es dir selbst aus
Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Du hast nur 90 Sekunden? Hier ist die Zusammenfassung unseres Experten Markus.
Hintergrund zur Zuschuss Pflicht
Seit dem 1. Januar 2019 seid ihr als Arbeitgeber per Gesetz (sog. BRSG) verpflichtet einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu zahlen. Das gilt immer dann, wenn die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond stattfindet (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Eine Entgeltumwandlung anbieten ist dabei ebenso Pflicht per Gesetz (BetrAVG).
Abweichen könnt ihr davon nur wenn bei euch im Unternehmen ein Tarifvertrag gilt.
Zuschuss Pflicht im Detail
Eure Mitarbeitenden nehmen an der Entgeltumwandlung teil? Und sparen dabei Beiträge zur Sozialversicherung? Dann spart ihr als Arbeitgeber ebenfalls Beiträge zur Sozialversicherung und müsst diese Ersparnis an die Mitarbeitenden weitergeben. Das könnt ihr auf den Cent genau machen. Wir nennen das „spitze Abrechnung“.
Aber Vorsicht! Durch Veränderungen im Gehalt der Mitarbeitenden kann sich dann auch der Zuschuss in seiner Höhe ändern.
Falls ihr das nicht möchtet, könnt ihr euch dafür entscheiden einfach pauschal 15% Zuschuss an alle Mitarbeitenden zu zahlen. Unabhängig davon, wie viel ihr spart.
Umgekehrt gilt natürlich, dass ihr keinen Zuschuss zahlen müsst, wenn ihr keine Sozialversicherung spart. Das passiert z.B. bei Mitarbeitenden mit Gehältern über den Beitragsbemessungsgrenzen (in 2025 sind es 8.050 € monatlich) oder wenn Mitarbeitende privat krankenversichert sind.
Ihr müsst den Zuschuss auch nur bis zu einer Entgeltumwandlung von maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze (in 2025 sind es 322 € monatlich) bezahlen.
Zuschuss - es geht auch mehr
Soweit einmal die Pflicht und das Minimum. Kommen wir zur Kür und dem Maximum.
Ihr könnt als Arbeitgeber entscheiden mehr als nur die Pflicht zu bezahlen. Das lohnt sich in der Regel auch weil es ein sehr günstiges Benefit an die Mitarbeitenden ist. Eurer Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt. Ihr könnt den Zuschuss auf einen anderen Prozentsatz anheben. Oder auch einen festen Zuschuss zahlen.
Beachtet bei einem festen Zuschuss jedoch, dass immer mindestens die 15% erreicht werden müssen!
Damit nun kein Chaos entsteht und jeder einen individuellen Zuschuss bekommt, könnt ihr den Zuschuss einheitlich gestalten.
Gleicher Zuschuss für alle!
Bezahlt einfach für alle denselben Zuschuss. Das spart nicht nur Aufwand bei der Verwaltung, sondern reduziert auch Fehler. Ihr könnt dabei selbst festlegen, wie hoch der Zuschuss sein soll. Vom Minimum mit 15% könnt ihr einfach auf 20%, 30% oder 50% upgraden oder auch bis 100% bezahlen. The sky is the limit…
Beispielrechnung
Euer Mitarbeiter wandelt monatlich 100 € seines Bruttogehalts in eine Direktversicherung um. Ihr spart ca. 20 € an Sozialversicherungsbeiträgen.
Nun seid ihr verpflichtet, mindestens 15 € (15 %) zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss in die bAV einzuzahlen.
Der Gesamtbeitrag für den Mitarbeiter und seine Altersvorsorge beträgt somit 115 € monatlich und ihr
spart grob 5€ monatlich.
Zusammenfassung:
- 50 € netto Belastung für den Arbeitnehmenden
- 115 € Sparbeitrag für die Altersvorsorge
- 5 € Ersparnis für euch als Arbeitgeber
Arbeitgeberzuschuss bAV: rechne es selbst aus
Mit unserem kostenfreien Rechner kannst du die Kosten für den Zuschuss selber berechnen
Umsetzung
Sobald ihr euch entschieden hast wie hoch euer Zuschuss sein wird, solltet ihr alle Mitarbeitenden über euren Zuschuss informieren. Das geht am besten mit einer verbindlichen Regelung.
Ihr habt dabei 2 Möglichkeiten:
– einzelvertraglich mit jedem Mitarbeitenden
– kollektiv für alle Mitarbeitenden
Wir empfehlen euch eine kollektive Lösung. Damit vermeidet ihr eine mögliche Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden und schafft einen klaren und stabilen Rahmen an dem sich alle orientieren können.
Solche kollektiven Lösungen sind dann eine Versorgungsordung oder eine Betriebsvereinbarung. Je nachdem ob ihr im Unternehmen einen Betriebsrat habt oder nicht.
Immer Versorgungsordnung aufsetzen!
Damit keine Unklarheiten darüber bestehen, wer worauf Anspruch hat,
empfehlen wir eine schriftliche Regelung – je nach Unternehmen in
Form einer Versorgungsordnung oder einer Betriebsvereinbarung.
Am besten von einem Fachanwalt – kostet nicht die Welt. Wir helfen euch mit einem passenden Partner.
Steuer und Sozialversicherung
Sowohl die Entgeltumwandlung als auch der Arbeitgeberzuschuss sind bis zu 8 % der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) Rentenversicherung West steuerfrei, aktuell in 2025 also bis zu 7.248 € jährlich.
Sozialversicherungsfrei sind Beiträge bis 4 % der BBG, also aktuell in 2025 bis 3.624 € jährlich. Der Arbeitgeberzuschuss wird dabei nicht zusätzlich, sondern innerhalb dieses Rahmens berücksichtigt.
Fazit
Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung ist eine gesetzlich verankerte Maßnahme zur Stärkung der Altersvorsorge.
Ihr seid gut beraten, die Umsetzung nicht nur konform mit dem Gesetz, sondern auch strategisch klug zu gestalten – insbesondere im Hinblick auf Mitarbeiterbindung, HR-Prozesse und Lohnabrechnung.
FINABRO berät euch dazu kompetent und übernimmt die Kommunikation mit den Mitarbeitenden.
Die 3 wichtigsten nächsten Schritte
Schritt 1
Prüft alle bestehenden Verträge auf einen ordentlichen Zuschuss und legt klare Regeln für die Zukunft fest.
Schritt 2
Kommuniziert transparent und regelmäßig mit den Mitarbeitenden.
Schritt 3
Dokumentiert sauber in den Lohnunterlagen und überwacht den Prozess.
Schritt 1
Prüfen Sie alle bestehenden Verträge auf einen ordentlichen Zuschuss und legen Sie klare Regeln für die Zukunft fest.
Schritt 2
Kommunizieren Sie transparent mit den Mitarbeitenden.
Das sagen unsere Kund:innen



Die Umsetzung der bAV ist einfach mit dem richtigen Partner an der Seite.

Weitere Informationen
AG-Zuschuss
Arbeitgeberzuschuss zur bAV ist Pflicht: Wenn eure Mitarbeiter:innen durch Entgeltumwandlung Sozialabgaben einsparen, müsst ihr seit Januar 2022 mindestens 15 % Zuschuss zahlen. Das Gute: Die Ersparnis deckt den Zuschuss meist komplett ab, und viele Unternehmen erhöhen ihn als attraktives Benefit sogar auf 30 % oder mehr. Entweder individuell genau abgerechnet oder pauschal 15 % – beides einfach umzusetzen. Mit unserem kostenlosen Rechner seht ihr sofort, was euch die bAV wirklich kostet.
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