FAQ

Das 300€ Modell allgemein

Wie erfolgt die Einzahlung generell?

Die 25€ werden nach Ihrer Registrierung direkt über Ihren Arbeitgeber einbezahlt. Sie sehen die monatliche Einzahlung auch auf Ihrem Gehaltszettel.

  • Einkommensteuerrecht: Ein Teil Ihres Gehalts wird in eine Vorsorge umgewandelt („Gehaltsumwandlung“) und bei der Versicherung eingezahlt. Dadurch wird Ihr einkommensteuerpflichtiges Einkommen in der Ansparphase reduziert, und Sie sparen entsprechend Einkommensteuer.
  • Sozialversicherungsrecht: Obwohl sich Ihr Einkommen leicht reduziert, führt die Gehaltsumwandlung zu keiner Änderung der Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherung. Daher bleibt auch die Höhe Ihrer Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase unverändert.

Bei der klassischen Lebensversicherung haben Sie die Garantie, dass gewisse Mindestleistungen erfüllt werden. Das Geld wird von der Versicherung veranlagt. Bei Gewinnen aus der Veranlagung, erhalten Sie eine Gewinnbeteiligung. Eine Garantie für Gewinne gibt es nicht.

Sie können sich das Geld aus dem 300 €-Modell bei Pensionsantritt oder bei einem Arbeitgeberwechsel auszahlen lassen. In beiden Fällen ist die Auszahlung steuerfrei.

Änderungen: Kündigung, Elternzeit, Krankheit, Todesfall

Was passiert wenn ich den Arbeitgeber wechsel?

Ein beruflicher Tapetenwechsel steht an? Kein Problem! Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Steuerfreie Auszahlung: Der Versicherungsvertrag kann beim Arbeitgeberwechsel steuerfrei ausgezahlt werden.
  • Beitragsfreistellung: Der Versicherungsvertrag wird auf Sie übertragen, und Sie stellen ihn beitragsfrei. Bei Pensionsantritt erhalten Sie daraus eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung.
  • Beiträge privat weiterzahlen: Der Versicherungsvertrag wird auf Sie übertragen, und Sie bezahlen den monatlichen Gesamtbetrag (oder einen angepassten Betrag) weiterhin privat. Bei Pensionsantritt erhalten Sie daraus eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung.
  • Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen: Der Versicherungsvertrag wird auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen, und dieser zahlt weiterhin den monatlichen Gesamtbetrag ein.

Das Leben hält oft Überraschungen bereit. Ihre betriebliche Altersvorsorge ist dabei flexibel genug, um auf diese Überraschungen zu reagieren. Wenn Sie also z.B. wegen Elternzeit, einer längeren Krankheit oder zur Pflege von Angehörigen das Unternehmen eine Zeit lang verlassen, dann können Sie in dieser Zeit Ihre betriebliche Altersvorsorge ruhend stellen. Sobald Sie wieder im Unternehmen tätig sind, können Sie die Zahlung wieder aufnehmen.

Sie können die monatlichen Einzahlungen pausieren oder aussetzen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits 12 Monate eingezahlt haben (insgesamt 300 € bei einem Monatsbeitrag von 25 €).

Während Ihrer Karenz können Sie die monatlich 25€ auch selber weiterzahlen. Der steuerliche Vorteil entfällt, Sie haben aber nach wie vor die Vorteile eines Gruppentarifs

Für den Fall, dass Sie versterben, ist auch bereits jetzt schon gesorgt. Ihre betriebliche Altersvorsorge sieht eine Leistung vor, die dann Ihren Hinterbliebenen zugutekommt. Das Geld ist also nicht verloren, sondern wird an Ihre Erben ausbezahlt.

Einzahlung

Wie genau funktioniert die monatliche Einzahlung?

Nach Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge müssen Sie nichts mehr tun – Ihr Unternehmen kümmert sich um die monatliche Einzahlung und zieht Ihren Eigenbeitrag direkt von Ihrem Bruttogehalt ab.

Sie können selbst den Betrag wählen, auf den Sie netto monatlich für Ihre betriebliche Altersvorsorge verzichten möchten. Diesen Betrag nennen wir Eigenbeitrag.

Das Bruttogehalt ist der Gesamtbetrag Ihres Gehalts vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Das Nettogehalt ist der Betrag, der tatsächlich an Sie ausgezahlt wird. Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird die Einzahlung für die Vorsorge von Ihrem Bruttogehalt abgezogen – so profitieren Sie von einer Ersparnis von Lohnsteuern. 

Sie können die betriebliche Altersvorsorge auch mit einem geringeren Betrag abschließen – jeder gesparte Euro zählt. Und das Beste: Sie werden von Ihrer Firma und vom Staat dabei unterstützt.

Alle Kosten werden direkt über den Versicherungsvertrag bezahlt. Das heißt für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Digitale Beratung

Ist die digitale Beratung verpflichtend?

Ja die Beratung ist verpflichtend. Ihr Arbeitgeber muss einen Nachweis darüber führen, dass er alle Mitarbeiter zum Thema betriebliche Altersvorsorge aufgeklärt hat. Bitte unterstützen Sie ihn daher durch Ihre Teilnahme an der digitalen Beratung.

Die digitale Beratung ist in ca. 10 Minuten schnell erledigt. Sie können die digitale Beratung mit einem PC, Laptop oder Smartphone von überall aus durchführen.

Wir benötigen Ihre persönlichen Daten zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben und gesetzlicher Pflichten. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Wir verstehen, dass Ihre persönlichen Gehaltsdaten besonders sensible Daten sind. Wir benötigen die Gehaltsdaten, um Ihr persönliches Angebot mit Ihrem individuellen Vorteil erstellen zu können. Ihre Gehaltsdaten werden dabei von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Ja – die gesamte Registrierung findet digital statt. Sie erhalten zuerst eine digitale Beratung und können dann entscheiden, ob Sie das Angebot für die betriebliche Altersvorsorge annehmen möchten.

Sicherheit und Auszahlung

Sind meine Daten bei FINABRO sicher?

Ihre persönlichen und sensiblen Daten zu schützen ist unsere Priorität. Wir stellen durch eine Reihe von Maßnahmen sicher, dass kein unberechtigter Zugriff auf Ihre Daten möglich ist.

Durch eine SSL-Verschlüsselung werden alle Daten verschlüsselt übertragen. Jeder Datenzugriff geschieht ausschließlich über authentifizierte Schnittstellen und von vorher festgelegten Applikationen und Servern. Außerdem wird jeder Zugriff auf die Datenbank protokolliert.

Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört auch, dass alle unsere Server in deutschen und österreichischen Rechenzentren stehen.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sie können sich Ihre betriebliche Altersvorsorge bei Pensionsantritt oder bei Arbeitgeberwechsel auszahlen lassen. In beiden Fällen ist die Auszahlung steuerfrei.

Um mit der Demo starten zu können, benötigen wir noch Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.

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