Was du schon immer zur bAV wissen wolltest (leicht erklärt)

Was Arbeitgeber wissen wollen (Top 5)

Bin ich verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten?

Das Rentenproblem wird langsam größer und wird oft erst deutlich, wenn es zu spät ist. Altersvorsorge und damit die Chance, sich auch im Alter den gewohnten Lebensstandard leisten zu können, ist jedoch ein bewältigbares Problem. FINABRO möchte jedem helfen, das Richtige zu tun – für einen angenehmen und sicheren Ruhestand in der Zukunft. Die betriebliche Altersvorsorge ist dafür die wichtigste Lösung. Kurz gesagt – wir helfen Menschen schnell und einfach ihre Rentenlücke zu schließen.

Die Rentenlücke ist die Differenz Ihres Gehaltes als berufstätige Person und Ihrem Einkommen als Rentner. Sie entsteht, wenn Ihr letztes Gehalt im Berufsleben höher ist als die gesetzliche Rente. Sie haben dann eine Lücke in Ihrem Einkommen – die Rentenlücke. Allein mit der staatlichen Rente ist es nicht möglich, den gewohnten Lebensstil beizubehalten. Die Rentenlücke kann mit einer privaten und mit einer betrieblichen Altersvorsorge verkleinert bzw. geschlossen werden. Je früher Sie mit einer Vorsorge starten, desto mehr profitieren Sie davon.   

Ja, jedes Unternehmen in Deutschland ist dazu sogar gesetzlich verpflichtet. Wenn Ihr Unternehmen bisher keine betriebliche Altersvorsorge anbietet, helfen wir gerne dabei eine betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Schicken Sie uns einfach eine Nachricht an service@finabro.de oder rufen Sie uns an unter 02 11 86 94 33 75.

Gerne hilft Ihnen das FINABRO Serviceteam auch persönlich weiter.

Schicken Sie uns einfach eine Nachricht an service@finabro.de oder rufen Sie uns an unter 02 11 86 94 33 75. Wir sind von Montag-Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr für Sie erreichbar. Sie können auch hier einen Termin für ein persönliches Gespräch auswählen.

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Was Arbeitnehmende wissen wollen (Top 5)

Was ist eine Entgeltumwandlung und wie funktioniert sie?

Jede Person, die in einem ersten Dienstverhältnis bei Ihrem Arbeitgeber steht (z.B. Lohnsteuerklasse 1,2,3,4 und 5) und bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, darf an der betrieblichen Altersvorsorge teilnehmen.
Sie sind sich nicht sicher, ob das auf Sie zutrifft? Wir helfen Ihnen gerne weiter: Schicken Sie uns einfach eine Nachricht an service@finabro.de oder rufen Sie uns an unter 02 11 86 94 33 75.

Wenn Sie 50 Jahre oder älter sind, kann sich eine betriebliche Altersvorsorge sogar doppelt für Sie lohnen: Einerseits profitieren auch Sie von den finanziellen Vorteilen und erhalten einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Andererseits gibt es einen besonderen Vorteil, wenn die Auszahlung wegen der kurzen Laufzeit unter einem bestimmten Betrag ist. Dann entfallen die sonst üblichen Beiträge für die Krankenversicherung und Sie bezahlen so weniger Abgaben auf die Auszahlung. So einfach holen Sie sich einen Vorteil für Ihre Rente! Lassen Sie sich zur Höhe der optimalen Beiträge gerne kurz durch uns beraten. Schicken Sie uns einfach eine Nachricht an service@finabro.de oder rufen Sie uns an unter 02 11 86 94 33 75.

Das Leben nimmt manchmal spannende Wendungen. Kein Problem! Auch in diesen Fällen ist Ihr betriebliche Altersvorsorge an die Umstände anpassbar. Sie können die Beiträge verändern (absenken oder anheben). Sie können für eine gewisse Zeit pausieren. Wichtig ist jedoch, dass Sie so früh wie möglich starten und nicht auf den idealen Zeitpunkt zum Einstieg warten.

Eine private Altersvorsorge ist ein sehr wichtiger Schritt für ein gutes Leben im Alter – damit haben Sie eine gute Entscheidung getroffen!
Ist Ihre Rentenlücke damit vollständig geschlossen? Falls nein, lohnt sich auf jeden Fall eine betriebliche Altersvorsorge. Hier werden Sie vom Staat und von Ihrem Arbeitgeber unterstützt. So ist die betriebliche Altersvorsorge eine der lukrativsten und bietet die beste Lösung als zusätzliche Altersvorsorge.

Die staatliche Altersvorsorge ist zu gering, um den gewohnten Lebensstil beizubehalten. Deswegen entsteht die Rentenlücke. Daher lohnt sich auf jeden Fall eine betriebliche Altersvorsorge. Hier werden Sie vom Staat und von Ihrem Arbeitgeber unterstützt. So ist die betriebliche Altersvorsorge eine der lukrativsten Lösungen.

Was Arbeitgeber sonst noch wissen wollen

Welche Haftungsrisiken bestehen für mich als Arbeitgeber bei der bAV?

Ja die Beratung ist verpflichtend. Ihr Arbeitgeber muss einen Nachweis darüber führen, dass er alle Mitarbeiter zum Thema betriebliche Altersvorsorge aufgeklärt hat. Bitte unterstützen Sie ihn daher durch Ihre Teilnahme an der digitalen Beratung.

Die digitale Beratung ist in ca. 10 Minuten schnell erledigt. Sie können die digitale Beratung mit einem PC, Laptop oder Smartphone von überall aus durchführen.

Wir benötigen Ihre persönlichen Daten zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben und gesetzlicher Pflichten. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Wir verstehen, dass Ihre persönlichen Gehaltsdaten besonders sensible Daten sind. Wir benötigen die Gehaltsdaten, um Ihr persönliches Angebot mit Ihrem individuellen Vorteil erstellen zu können. Ihre Gehaltsdaten werden dabei von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Ja – die gesamte Registrierung findet digital statt. Sie erhalten zuerst eine digitale Beratung und können dann entscheiden, ob Sie das Angebot für die betriebliche Altersvorsorge annehmen möchten.

Was Arbeitnehmende sonst noch wissen wollen

Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung auf meine gesetzliche Rente aus?

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie Unterstützung von 2 Sponsoren. Zuerst Ihr Arbeitgeber und dazu noch der Staat.
Ihr Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss auf Ihren Beitrag, um Sie bei der Altersvorsorge zu unterstützen.
Der Staat hat durch Gesetze im Bereich der Steuer und der Sozialabgaben ebenfalls eine Unterstützung geschaffen. Konkret ersparen Sie sich so einen Teil der Lohnsteuer sowie der Renten-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosversicherung.
Wenn das alles zusammengezählt wird, entsteht ein hoher monatlicher Vorteil für Ihre zusätzliche Altersvorsorge.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird der einzuzahlende Betrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Auf diese Summe müssen Sie daher keine Lohnsteuern oder Sozialabgaben zahlen. Dadurch entsteht für Sie ein finanzieller Vorteil.  

Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Sie können in verschiedenen Formen zum Aufbau von zusätzlichem Vermögen verwendet werden. Die effektivste Form der Nutzung ist dabei die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge. So erhalten Sie einen zusätzlichen finanziellen Vorteil und sparen Steuern und Sozialabgaben.

Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Sie können in verschiedenen Formen zum Aufbau von zusätzlichem Vermögen verwendet werden. Die effektivste Form der Nutzung ist dabei die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge. So erhalten Sie einen zusätzlichen finanziellen Vorteil und sparen Steuern und Sozialabgaben.

Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Sie können in verschiedenen Formen zum Aufbau von zusätzlichem Vermögen verwendet werden. Die effektivste Form der Nutzung ist dabei die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge. So erhalten Sie einen zusätzlichen finanziellen Vorteil und sparen Steuern und Sozialabgaben.

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